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Die IHK-Organisation engagiert sich für fairen Wettbewerb

Kammern können gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen
Mann und Frau in Business-Kleidung stehen sich mit verschränkten Armen gegenüber.

Ärger mit zweifelhaften Geschäftspraktiken? Die IHK-Organisation hilft, Lösungen zu finden

© baona/ iStock / Getty Images Plus

Fairer Wettbewerb, keine irreführende oder aggressive Werbung und keine rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen – dies sind die Regeln des lauteren Wettbewerbs, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stehen beziehungsweise stehen sollten.

Die IHK informiert über Änderungen im Wettbewerbsrecht. Sie berät Sie bei der Frage, ob konkrete Werbeideen zulässig oder verboten sind. Auch unterstützt sie Sie bei der Frage, was man tun sollte, wenn man wegen einer Werbung eine Abmahnung erhalten hat. Insbesondere überprüft sie, ob Anhaltspunkte für Abmahnmissbrauch vorliegen.

Die IHK überwacht das Einhalten der Bestimmungen des UWG. Stellt sie Rechtsverstöße fest, kann sie Abmahnungen aussprechen und auch im Klagewege gegen den Wettbewerbssünder vorgehen. Häufig bedient sie sich dabei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (siehe auch "Schiedsgerichtsbarkeit").

Zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten in Wettbewerbsangelegenheiten bieten die IHKs eine schnellere und vor allem kostengünstigere Lösung: die Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten. Diese können formlos angerufen werden, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, die Sie für ungerechtfertigt halten, oder wenn ein von Ihnen abgemahntes Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgibt, Sie aber nicht sofort das Gericht anrufen wollen. Nähere Informationen hält Ihre IHK bereit.

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Porträtfoto Hildegard Reppelmund
Hildegard Reppelmund Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)