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Baurecht und Raumordnung

Baustelle im Morgenrot mit Shilouetten von Bauarbeitern

© sculpies / iStock / Getty Images Plus

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Porträtfoto Anne-Kathrin Tögel
Anne-Kathrin Tögel Referatsleiterin Stadtentwicklung und Flächenpolitik

Novelle des Baugesetzbuches

Mit dem Ende Juli 2024 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung möchte das Bundesbauministerium das Baugesetzbuch modernisieren und Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Die DIHK erkennt darin gute Ansätze, sieht aber in vielen Bereichen Defizite, etwa mit Blick auf den regulatorischen Aufwand oder die wirtschaftlichen Auswirkungen für kleine und mittlerer Unternehmen. In ihrer Stellungnahme vom 16. August 2024 fordert sie daher gezielte Nachbesserungen.

Anwältin mit Gesetzbuch

Baugesetzbuch und Raumordnung

Die IHKs sind in Bauplanungsprozesse einbezogen und können eigene Vorschläge einbringen. Die DIHK gibt auf Bundesebene als Vertreterin der gewerblichen Wirtschaft Anregungen für die Fortentwicklung des öffentlichen Baurechts. Dies hat Einfluss auf das Baugesetzbuch, das Bauordnungs- und das Bauplanungsrecht.

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Karoline Preuß Referatsleiterin Bau- und Immobilienwirtschaft

Die IHKs in Planverfahren

Soll beispielsweise ein Supermarkt erweitert oder ein Industriegebiet ausgewiesen werden, bringt die IHK-Organisation die Interessen der Wirtschaft in die jeweiligen Planungsprozesse ein – von der Landesentwicklungsplanung bis hin zur Bauleitplanung.

Modelle von Gebäuden und Windrädern auf einem Tisch

Bauplanungsrecht

Darf ich auf meinem Grundstück im Gewerbegebiet Wohnungen bauen? Ist in Nachbarschaft zu Landschaftsschutzgebieten emittierende Produktion möglich? Wo sind Windkraftanlagen zulässig? Solche und ähnliche Fragen klärt das Bauplanungsrecht.

eingerüstete Hochhäuser mit Kränen vor blauem Himmel

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht stellt in erster Linie sicher, dass von einzelnen Bauten keine Gefahr ausgeht. Es enthält die Regelungen über Baugenehmigungsverfahren, aber auch die behördlichen Eingriffsbefugnisse beispielsweise zur Beseitigung von Gebäuden.

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