Der freie Wettbewerb ist wie die Gewerbefreiheit ein Grundprinzip der Marktwirtschaft und mit der Gewerbefreiheit eng verwandt. Die DIHK setzt sich gegen unnötige Wettbewerbsbeschränkungen ein. Regeln gegen unlauteren Wettbewerb seien allerdings schon erforderlich.
Fairer Wettbewerb, keine irreführende oder aggressive Werbung, keine rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen: Dies sind die Grundregeln, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stehen beziehungsweise stehen sollten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Mit lauterkeitsrechtlichen Fragestellungen, also potenziellen Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, beschäftigt sich der Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen. Hier erfahren Sie mehr über das Gremium, das nur auf Antrag und in ganz konkreten Fällen tätig wird.