In Deutschland besteht Gewerbefreiheit, für die sich die DIHK schon lange einsetzt. Für die Ausübung einiger gewerblicher Dienstleistungen verlangt der Gesetzgeber allerdings eine behördliche Erlaubnis und/oder den Nachweis von Sach- und Fachkunde.
Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler müssen sich in einem Online-Register eintragen lassen. Hier gibt es die aktuellen Statistiken.
Erlaubniserteilung, Registerzahlen, Prüfungsstandards, Sachkunde und mehr: Hier gibt es viel Wissenswertes für Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagen- und Immobiliendarlehensvermittler sowie Honorar-Finanzanlagenberater.
Die Frage, ob Gewerbetreibende zur Industrie- und Handelskammer oder zur Handwerkskammer gehören, ist nicht immer einfach zu beantworten. Ein aktualisierter, nun auch als PDF-Datei kostenfrei abrufbarer Leitfaden hilft bei der Abgrenzung.
Grundsätzlich dürfen Arzneimittel ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Allerdings erlaubt das Arzneimittelgesetz Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel ist aber eine Sachkundeprüfung erforderlich. Hier lesen Sie mehr.
Vereinzelte Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften durch Bewachungspersonal waren Anlass für Änderungen im Gewerberecht. Die Position der DIHK hierzu, aber auch weitere Infos, etwa zur Abgrenzung von Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, stehen Ihnen hier zur Verfügung.
In den meisten Bundesländern erfordert der Betrieb einer Gaststätte eine besondere Erlaubnis, oder er unterliegt speziellen Überwachungsregeln. Hier finden Sie eine Übersicht über die Gaststättengesetze und -verordnungen aller Bundesländer.
Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter unterliegen verschiedenen Regelungen, etwa einer Weiterbildungspflicht. Zuletzt wurde mit der Novellierung des Wohnungseigentumsrechts der "zertifizierte Verwalter" eingeführt. Hier gibt es einen Überblick.