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Zuwanderung: Verfahren vereinfachen und beschleunigen

Erleichterungen der Fachkräfteeinwanderung sind angesichts des Fachkräftemangels wichtig. Die neuen Regelungen sind jedoch im Detail weiterhin zu komplex und überfordern KMU sowie die Umsetzungsbehörden vielfach. Sie sollten daher nicht als in Stein gemeißelt gelten, sondern parallel zur Umsetzung ständig auf dem Prüfstand stehen. Warum können Unternehmen nicht vor allem selbst entscheiden, wer als Fachkraft in Frage kommt?

Menschen mit Berufserfahrung sollten daher auch mit Arbeitsvertrag und einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro zu uns kommen können. Sinnvoll ist zudem eine bundesweite Clearingstelle mit ausreichend Kompetenzen und Kapazitäten, an die sich Unternehmen bei praktischen Problemen wenden können. Insgesamt müssen die Verwaltungsprozesse deutlich schneller werden – vor allem über eine stärkere Digitalisierung.

Mehr Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft sind auch Teil der Lösung. Jetzt können AHKs mit Auslandsvertretungen Vereinbarungen schließen, die eine schnellere Bearbeitung von Geschäftsreisevisa ermöglichen – dies sollte auf die Fachkräfteeinwanderung ausgedehnt werden. Im Inland sollten Länder und Kommunen die IHKs als Selbstverwaltung der Wirtschaft stärker als Kooperationspartner ihrer Ausländerbehörden sehen. Daneben sollte die Einrichtung zentraler Ausländerbehörden in den Ländern weitergehen, um kompetente Ansprechpartner auch für Betriebe zu bieten.

Konkrete Ansatzpunkte können sein:

Visumprozess digitalisieren

Um das gesamte Zuwanderungsverfahren schneller und transparenter zu machen, muss der Visumprozess digitalisiert werden – beginnend mit einer Antragstellung im Onlineverfahren. Auch Stand und Fortgang des Verfahrens sollten für Unternehmen und Antragstellende in diesem digitalen Prozess in Echtzeit einsehbar sein. Die Visastellen müssen mit ausreichend Kapazitäten ausgestattet sein, damit sie nicht zum Flaschenhals werden. AHKs sollten zudem bei der Antragstellung helfen können und damit zur Beschleunigung beitragen – nicht nur bei Geschäftsreisevisa, sondern auch bei Fachkräften.


Hintergrund: Monatelange Wartezeiten auf einen Visumtermin bei der Botschaft sind heute keine Seltenheit und schrecken Unternehmen und gesuchte Fachkräfte ab. Laut aktuellem DIHK-Fachkräftereport wünscht sich mehr als jedes zweite Unternehmen, für das die Fachkräfterekrutierung aus Drittstaaten eine Option ist, eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren. Das Auswärtige Amt hat den Prozess der Visumdigitalisierung begonnen, dieser muss zügig umgesetzt werden.

Bundesweite Clearingstelle einrichten

Bei praktischen Problemen, Fragen, Beschwerden und Unklarheiten im laufenden Zuwanderungsverfahren brauchen Unternehmen und Fachkräfte eine solche Stelle, um schnell Unterstützung zu bekommen und Probleme rasch zu lösen. Diese Clearingstelle muss neben der Problemlösung die eingehenden Anliegen systematisch aufbereiten und als Evaluationsgrundlage für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nutzen.


Hintergrund: Vielfach fehlt den Unternehmen die Möglichkeit, sich bei Fragen, Problemen und stockenden Prozessen an einen Ansprechpartner zu wenden. Unternehmen berichten, dass Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden oft kaum erreichbar seien und E-Mails unbeantwortet blieben. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist nach wie vor komplex und nicht ausreichend transparent. Es muss ständig auf dem Prüfstand stehen, und es bedarf bei Fehlentwicklungen einer schnellen Steuerung – dafür sind die Unternehmenserfahrungen als Grundlage unverzichtbar. Die im Gesetz vorgesehene Erstansprechstelle beim BAMF scheint zwar auf die Erfassung und Auswertung von Schwierigkeiten, aber nicht primär auf deren Lösung abzuzielen.

 Zentrale Ausländerbehörde in jedem Bundesland schaffen

Dort lässt sich wichtiges Know-how speziell für die Fachkräftezuwanderung aufbauen und bündeln, um die Prozesse zu beschleunigen. Für Unternehmen und ihre Fachkräfte müssen dort erreichbare Experten zur Verfügung stehen. Zudem sollte es verstärkt Kooperationen und regelmäßigen Austausch zwischen IHKs und Ausländerbehörden geben. So lassen sich gegenseitig Informationslücken aus den spezifischen Bereichen Wirtschaft und Verwaltung schließen und mit gemeinsamem Verständnis praktische Probleme lösen. IHKs können zudem im Rahmen solcher Kooperationen unter anderem beim "beschleunigten Verfahren" die Betriebe unterstützen, Unterlagen zusammenstellen und so Prozesse beschleunigen.


Hintergrund: IHKs und Betriebe berichten von langen Verfahrensdauern in den Ausländerbehörden und von unterschiedlichen Entscheidungen bei gleichem Sachverhalt. Die gesetzlichen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung sind komplex und nicht immer sind die regionalen Ausländerbehörden auf dem neuesten Stand, zudem können dort Personalengpässe und unter anderem Asylentscheidungen die Fachkräfteverfahren verzögern. Viele IHKs äußern den Wunsch zum besseren, regelmäßigen Austausch mit den Ausländerbehörden. Bereits bestehende Kooperationen zwischen IHK und Ausländerbehörden helfen, Verfahren im Sinne der Betrieb zu beschleunigen.