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Stadt kooperativ und smart gestalten: Lebendige Städte für Wirtschaft und Menschen

Cluster 8

© DIHK / Adobe Express, Firefly Image 3

Attraktive Innenstädte und Ortszentren haben nicht nur als Wirtschaftsstandort für innerstädtische Unternehmen eine zentrale Bedeutung. Sie stehen nicht nur für Lebensqualität und sind damit im Wettbewerb um Arbeits-, Fach- und Führungskräfte ein wesentlicher Standortfaktor. Als Aushängeschild einer Stadt stehen attraktive Innenstädte und Ortszentren auch im Wirtschafts- und öffentlichen Interesse – und sie stecken in einer tiefen Krise. Denn noch nie war die Wucht an Themen – Mobilität, Digitalisierung, Wohnen, Klima, Energiekosten, die Folgen der Coronapandemie – so geballt wie aktuell.

Um die Innenstädte und Ortszentren zu stärken, braucht es neue Ideen, Strategien, Ressourcen und Konzepte für multifunktionale Nutzungen. Diese sollten vor Ort kooperativ, gemeinsam mit allen Innenstadtakteuren entwickelt und umgesetzt werden. Ziel muss es sein, die Innenstadt hin zu einem multifunktionalen, klimagerechten, digital vernetzten und gut erreichbaren Ort mit einem vielfältigen Angebot für alle Altersgruppen zu entwickeln. Um diesen Wandel einzuleiten, ist Innenstadtsanierung eine zentrale Voraussetzung.

Zahlreiche Räume erleben einen starken Zuzug mit der Folge, dass es kein Bauland mehr für Wohnen und Gewerbe gibt. Flächenkonkurrenzen und das Heranrücken von Wohnbebauung an Gewerbe- und Industriebetriebe nehmen zu und führen zu dauerhaften Einschränkungen von Gewerbe und Industrie. Strukturschwache ländliche Räume und insbesondere Klein- und Mittelstädte leiden unter dem Wegzug von Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungen, Gastgewerbe aber auch der Schließung von Post- oder Bankfilialen.

Die Ziele der Neuen Leipzig Charta – der gerechten, grünen und produktiven Stadt, insbesondere aber die Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in urbanen Räumen – werden von der Wirtschaft ausdrücklich unterstützt. Die Erreichbarkeit sowie die Mobilitätsansprüche zwischen urbanem und ländlichem Raum sind unterschiedlich ausgeprägt. Die politischen Ziele für starke Zentren sind je nach Ressort teilweise sogar konkurrierend – ein gemeinsamer planerischer Nenner ist dringend geboten.

Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

Es gilt, regionale Stadt- und Siedlungsstrategien zu entwickeln, um auch die Gewerbeflächenversorgung für die Wirtschaft zu sichern. Konzepte der Metropolregionen und der Regiopole mitsamt ihrer Verflechtungsräume und die Erreichbarkeit von Kleinstädten in ländlichen Räumen sind dafür geeignete Ansätze. Die Infrastrukturangebote sollten die Erreichbarkeit aller Gewerbestandorte sichern. City-Logistik-Konzepte und der Infrastrukturausbau sollen zukunftsgerichtete, regionale Mobilitätsangebote schaffen und verbinden. Sie sind integraler Bestandteil der Stadtentwicklung. Innovative Ansätze für den Lieferverkehr wie die Bündelung von Lieferungen und beispielsweise die Einrichtung von City-Hubs sollten verstärkt genutzt werden.

Zu attraktiven Innenstädten und Ortszentren gehören Betriebe des Handels, der Dienstleistung, der Freizeit-, Kultur- und Kreativwirtschaft, des Gastgewerbes sowie Produktionsstandorte, Wohnungen und andere nicht-gewerbliche Nutzungen, wie zum Beispiel Bildungseinrichtungen. Wo vorhanden, leisten City- und Zentrenmanagements beim Ausgleich der Interessen und der Entwicklung (neuer) Vermarktungsideen wertvolle Arbeit – in der Regel unterstützt durch die jeweilige IHK. 

Vielfalt in der Stadtentwicklung bedeutet, auch Gewerbetreibende und Immobilienwirtschaft in diese Stadtentwicklungsprozesse zu integrieren. Lärmschutzvorgaben dürfen die wirtschaftliche Entwicklung in Innenstädten nicht hemmen. Dementsprechend sollten die Lärmwerte flexibel gestaltet werden. Notwendig ist daher eine grundlegende Novelle der TA Lärm. 

Für das Erlebnis Innenstadt ist entscheidend, dass kooperative, möglichst digitale Lösungen von Stadt und gewerblichen Standortgemeinschaften entwickelt werden. Es gilt die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Bei Einzelhandels- und Gastronomievorhaben außerhalb der Zentren hat es sich als vorteilhaft erwiesen, ihre Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort sorgfältig zu prüfen. Im Rahmen von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten sowie Einzelhandels- oder Zentrenentwicklungskonzepten werden Entwicklungen auf geeignete Standorte gelenkt und städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert. Sie schaffen Klarheit über die Vorstellungen der Kommune und geben Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer.

Im Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte – virtuell und real – hilft dem Wirtschaftsstandort Stadt ein attraktives Flächen- und Infrastrukturangebot. Zukunftsweisende Stadtentwicklung sollte – unterstützt durch digitale Tools – mit gemeinsamer Ideenfindung beginnen, Kriterien der Zielerreichung benennen und diese in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren umsetzen. So wird für attraktive Städte gesorgt und die Aufenthaltsqualität gesteigert.

Stadtentwicklung sollte sich stärker auf Kooperationen mit Unternehmen und IHKs stützen und Betroffene als Beteiligte sehen, um auch für die Wirtschaft bedarfsgerechte Infrastrukturen anzubieten. Es gilt intelligente, integrierte und vernetzte Stadtentwicklung zu gestalten, um den Unternehmen auch zukünftig attraktive Standorte anzubieten. Digitale Technik ist Grundlage für effiziente Abläufe in integrierten Planungsprozessen. Erforderlich ist es, eine finanzielle Förderung der Städte und Gemeinden mit der Konzepterstellung und -einhaltung zu verbinden. Bund und Länder sollten mit der Raumordnung strukturelle Leitplanken bieten, um der Wirtschaft langfristige Standortperspektiven zu geben. 

Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft muss die dringende Nachfrage nach Bauland für Gewerbe und Industrie stärker berücksichtigt werden. In städtischen Bereichen können Nutzungsmischungen von Wohnen und Gewerbe ein Weg sein, gerade an sogenannte Hightech-Standorten, wo Industrie und Hochschulen sich ergänzen und auch Start-ups sich in unmittelbarer Nähe niederlassen wollen. Ein Heranrücken von Wohngebäuden an gewachsene Industrie- und Gewerbestandorte – auch in vielen Hafenbereichen – bleibt unter dem Aspekt des Immissionsschutzes eine Herausforderung. Hier sollten die notwendigen Abstände gewahrt werden. Der Bedarf von immissionsschutzrechtlich unbeschränkten Flächen für die Entwicklung von Gewerbe und Industrie – gerade in prosperierenden Regionen – sollte angemessen berücksichtigt werden.

Ein (inter-)regional abgestimmtes Industrie- und Gewerbeflächenkonzept, ein Flächenmonitoring und innovative Lösungen für nachhaltige Gewerbegebiete wie gestapelte Gewerbe- und Industrieflächen helfen, für eine nachhaltige Flächenentwicklung zu sorgen. Daraus können Flächenbedarfsnachweise entwickelt werden. Bei der Nachnutzung von Brach- oder Konversionsflächen empfiehlt es sich, in enger Zusammenarbeit von Immobilieneigentümern, Nutzern und der Verwaltung stets zu prüfen, ob sie einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden können. Es sollte geprüft werden, ob Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind und ob kreative Lösungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Ökoagentur in Hessen, dafür genutzt werden können. Die Ökoagentur übernimmt die naturschutzrechtliche Genehmigungsprozedur, Kompensationsplanung, Realisierung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen.

 

 

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Porträtfoto Anne-Kathrin Tögel
Anne-Kathrin Tögel Referatsleiterin Stadtentwicklung und Flächenpolitik