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Digitalisierung und digitaler Binnenmarkt: Verlässliche Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft 4.0 schaffen

Cluster 8

© DIHK / Adobe Express, Firefly Image 3

Voraussetzungen dafür, dass Deutschland und Europa international wettbewerbsfähig bleiben beziehungsweise ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können. Das kann nur gelingen, wenn flächendeckend digitale Infrastrukturen wie Glasfaser- und leistungsfähige Mobilfunknetze vorhanden sind oder ausgebaut werden. Zudem sind digitale Schlüsselkompetenzen in Spitze und Breite erforderlich, eine hohe Innovations- und Investitionsbereitschaft, gute und verlässliche Finanzierungskonditionen, unterstützende rechtliche Rahmenbedingungen, digital kompetente Mitarbeitende sowie eine hohe technologische Sicherheit beim Einsatz digitaler Zukunftstechnologien.

Auf europäischer Ebene muss das Potenzial der Digitalisierung im Binnenmarkt konsequent ausgeschöpft werden, um ein digital souveränes und wettbewerbsfähiges Europa zu schaffen. Aus Sicht der Unternehmen sind EU-weit eingeführte regulatorische Maßnahmen dann sinnvoll, wenn Sie die angesprochenen Rahmenbedingungen verbessern, sie werden von den Unternehmen aber in erster Linie als bürokratische Belastung empfunden, wenn sie unverhältnismäßig sind und vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen in den Möglichkeiten einer effektiven Umsetzung überfordern. 

Während viele Unternehmen in puncto Digitalisierung und Datennutzung sehr aktiv sind, werden etwa die Chancen, die schon heute der Einsatz von KI bietet, noch zu wenig wahrgenommen. Gerade hierfür sollten die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, um praxisnahe Innovationen anzuschieben und Investitionen der Unternehmen und der öffentlichen Verwaltungen zu stärken. 

Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

Die Unternehmen benötigen zeitnah flächendeckend Glasfaseranschlüsse. Lücken im Mobilfunknetz sollten schnellstmöglich geschlossen und der flächendeckende 5G-Netzausbau energisch vorangetrieben werden. Mittelfristig muss ein flächendeckendes Gigabit-Mobilfunknetz auf Basis aktueller Standards ausgebaut werden. Die Netze sollten für ein deutlich wachsendes Datenvolumen der Zukunft ertüchtigt werden, damit Unternehmen die Vorteile der Digitalisierung (zum Beispiel KI, Cloud Computing) umfassend nutzen können. Leistungsfähige digitale Infrastrukturen sind Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die öffentliche Hand ist gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Beteiligten – Netzanbieter, Tiefbauunternehmen, Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam und aufeinander abgestimmt handeln und investieren. Dabei sollten der leitungsgebundene und der funkbasierte Ausbau gesamtheitlich in den Blick genommen werden. 

Eine konsistente Ausbauplanung inklusive Umsetzungscontrolling, ein wettbewerbsfreundlicher Regulierungsrahmen, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, effiziente Frequenznutzung und eine effektive Förderkulisse sollten stringent aufeinander abgestimmt sein und auftretende Hürden zeitnah überwunden werden. Genehmigungsprozesse sollten gestrafft, standardisiert und digitalisiert werden. Kommunale Akteure benötigen eine stärkere Unterstützung, zum Beispiel bei der Projektplanung. Für den Mobilfunkausbau sollten Bund, Länder und Kommunen Standorte auf öffentlichen Liegenschaften und Immobilien zur Verfügung stellen. Bestehende Hemmnisse beim Bau von Rechenzentren sollten beseitigt werden. Der steigende Bedarf an Fachkräften sollte unter anderem durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen, Marketing für sowie Informationen über Tätigkeiten im Glasfaserausbau gedeckt werden (vergleiche auch Kapitel "Fachkräftesicherung: Berufliche Bildung stärken – Fachkräftepotenziale heben").

Bei der Förderung des Glasfaserausbaus sollte die Priorität zunächst auf bislang unterversorgte Regionen und Unternehmensstandorte gelegt und auf einen gut aufeinander abgestimmten eigenwirtschaftlichen und geförderten Netzausbau geachtet werden. Der Staat sollte parallel dazu unterstützende Rahmenbedingungen für eine breite Nutzung digitaler Technologien schaffen.

Auch auf EU-Ebene sollten alle Maßnahmen konsequent darauf ausgerichtet werden, dass die EU ihr selbst gestecktes Ziel einer flächendeckenden Gigabit- und 5G-Infrastruktur bis 2030 erreicht. Gleichzeitig sollte die Entwicklung weiterführender Technologien (6G ff.) bestmöglich unterstützt werden.

Die Sicherheit der Netze und der Informationstechnik in den Unternehmen gewinnt vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Herausforderungen zunehmend an Bedeutung. Unternehmen benötigen ein digitales Ökosystem, in dem sie sicher entlang der Wertschöpfungskette agieren können. Erforderlich ist dafür eine Gesamtstrategie, die im Sinne eines ganzheitlichen Wirtschaftsschutzes analoge und Cybersicherheit der Unternehmen sowie die Sicherheit und Resilienz von Infrastrukturen gemeinsam in den Blick nimmt. Politik, Verwaltungen, Hersteller, IT-Sicherheitsanbieter und betriebliche Anwender sollten hier eng abgestimmt agieren. 

Cybersicherheit sollte als elementarer Bestandteil soft- und hardwarebasierter Produkte und Anwendungen etabliert werden (Security by Design/Default). Zusätzliche Sicherheitsregelungen sollten einem risikobasierten Ansatz folgen und dem Angemessenheitsprinzip Rechnung tragen. Transparenzvorgaben dürfen nicht dazu führen, dass besonders sensible Infrastrukturen einem erhöhten Angriffspotenzial ausgesetzt werden. Der Staat sollte die Entwicklung neuer IT-Sicherheitstechnologien fördern und als Pilot-Anwender Vorreiter sein. Im Bereich der europäischen und internationalen Standardisierung sollten deutliche Akzente für sichere Lösungen gesetzt werden. 

Das komplexe Thema Sicherheit erfordert zunehmend engere Kooperationsformen, auch zwischen Staat und Wirtschaft, in denen jeder nach seinen Fähigkeiten einen Beitrag leisten muss. Dafür bedarf es eines stärkeren Kompetenzaufbaus (quantitativ und qualitativ) in den Sicherheitsbehörden und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Wirtschaft. Informationen zur Bedrohungslage sollten so aufbereitet und kanalisiert werden, dass Unternehmen und gerade IT-Dienstleister gezielt gewarnt werden. 

Anlaufstellen für Unternehmen sollten die Vielzahl an guten Angeboten gebündelt präsentieren und Unternehmen passgenaue Unterstützungsangebote machen. Die öffentliche Förderung von IT-Sicherheit in den einzelnen Betrieben ist ein sinnvoller Beitrag für die Verbreitung von Kompetenzen und IT-Sicherheitsaktivitäten und sollte beibehalten beziehungsweise verstärkt werden. 

Der kompetente Umgang mit digitalen Anwendungen und Technologien (zum Beispiel KI), die daraus resultierenden organisationalen Veränderungen in der betrieblichen Zusammenarbeit sowie ein darüber hinaus gehendes technisches Verständnis und Innovationskraft sind unerlässlich für die Digitalisierung in den Unternehmen. Die Grundlagen für "digitale Kompetenzen" sollten früh gelegt werden (vergleiche Kapitel "Fachkräftesicherung: Berufliche Bildung stärken – Fachkräftepotenziale heben") und in der Beruflichen Bildung, in der berufsbegleitenden Weiterbildung und den Hochschulen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Digitalkompetenzen umfassen neben Medienkompetenzen und Technologieverständnis auch den Erwerb von Soft Skills, zum Beispiel von Kooperations- und Teamfähigkeit oder Kommunikations- und Innovationsfähigkeit sowie Interdisziplinarität. Digitale Kompetenzen sind in der Breite der Anwenderschaft wichtig, gleichzeitig benötigt die Wirtschaft mehr IT-Fachkräfte, IT-Sicherheitsfachkräfte und Datenspezialisten.

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategien von Bund und Ländern sollten die Berufsschulen einen besonderen Stellenwert einnehmen. Deren zeitgemäße Ausstattung ist deshalb dringend erforderlich, ebenso wie eine funktionierende Infrastruktur, ein verlässlicher Support und ein verstärkter Kompetenzaufbau auch bei den Lehrenden. Geschaffene Piloträume sowie Anlauf- und Transferstellen sollten erhalten und erweitert werden. Digitale Bildung sollte so früh wie möglich ansetzen und das gesamte Bildungssystem – von der Grundschule bis zur Universität – erfassen (vergleiche Kapitel "Fachkräftesicherung: Berufliche Bildung stärken – Fachkräftepotenziale heben").

Auch im Bereich der Datenwirtschaft ist die Verbesserung der IT-Fähigkeiten in Unternehmen, aber auch in der öffentlichen Verwaltung für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der (europäischen) Wirtschaft von großer Bedeutung.

Bund, Länder und Kommunen sollten sich auf ein gemeinsames Zielbild verständigen, das auf eine durchgängige, sichere und nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und -prozessen für Unternehmen ausgerichtet ist. Dazu gehören geeignete Governance-Strukturen, eine angemessene Finanzierung und auch die Bereitschaft, bestehende Prozesse grundsätzlich zu überdenken. 

Ein daraus abgeleiteter Reformplan muss den Rechtsrahmen, gegebenenfalls bis zum Grundgesetz, und die operative Umsetzung des Verwaltungshandelns digitaltauglich gestalten, so dass Unternehmenstätigkeiten einfacher und unbürokratischer ermöglicht werden. In den Verwaltungen wird dafür ein entsprechender Kompetenzaufbau benötigt.

Für die Umsetzung benötigt wird unter anderem eine Plattform-Infrastruktur mit zentralen, einheitlichen Standards und Basis-Komponenten – beispielsweise Nutzerkonten, Zahlungskomponenten, IT-Transportstandards und Programmierschnittstellen (APIs) für den sicheren Datenaustausch. Diese Infrastruktur sollte übergreifend für alle öffentlichen Stellen bereitgestellt und zentral gesteuert werden. Auf einer solchen Plattform-Infrastruktur können auch kommerzielle oder Open-Source-Lösungen der IT-Wirtschaft genutzt werden. 

Bei allen Ansätzen muss jedoch die digitale Souveränität – die Wahrung eigener Gestaltungs- und Innovationsspielräume des Staates und der Wirtschaft im internationalen Zusammenhang sowie die Vermeidung von Lock-in-Effekten und Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern – Priorität haben.

Für einen funktionierenden Datenaustausch sind einheitlich verwendete, digitaltaugliche Rechtsbegriffe erforderlich.

Daten sind ein entscheidender Wirtschaftsfaktor und Grundlage für neue, innovative Geschäftsmodelle. Die quantitative und qualitative Datenverfügbarkeit sowie Möglichkeiten zur gemeinsamen Verarbeitung sollten von der Politikgemeinsam mit der Wirtschaft und der Wissenschaft vorangetrieben werden. Dafür braucht es Vertrauen, Rechtssicherheit und Transparenz. 

Die öffentliche Hand ist zudem aufgefordert, ihre wirtschaftlich nutzbaren Daten für die Unternehmen umfassend in standardbasierten maschinenlesbaren Formaten zugänglich zu machen, damit vom Markt neue Geschäftsmodelle entwickelt werden können. 

Dafür braucht es einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen. Vorschriften sollten einerseits berechtigte Schutzinteressen von Kunden und Verbrauchern berücksichtigen, andererseits unternehmerische Freiheiten nicht unverhältnismäßig einschränken. 

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen benötigen Unternehmen Mechanismen für die gemeinsame Nutzung von Daten, Standards, Schnittstellen sowie den Aufbau einer offenen, transparenten und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur in Europa. Gerade im Bereich KI sollte die Politik Unternehmen dabei unterstützen, auf KI-relevante Daten, etwa der öffentlichen Hand, zuzugreifen.

Durch gemeinsame Datenräume können Innovationen vorangetrieben und innovative Geschäftsmodelle ermöglicht werden, beispielsweise im Bereich Mobilität, Gesundheit oder Umwelt. Datentreuhänder können eine Möglichkeit sein, um den vertrauenswürdigen Datenaustausch zu stärken (vergleiche Kapitel "Datenschutz"). Dabei sollte der Datenschutz stets mit der Datenökonomie in Einklang gebracht werden.

Es ist notwendig, digitale Anwendungen wie KI in einem europäischen Rahmen zu denken und gleichzeitig auch für kleinere Unternehmen nutzbar zu machen. Ein Fokus der europäischen Bemühungen sollte auf dem Setzen gemeinsamer Regeln und Standards liegen, die beispielsweise für mehr Innovation, Transparenz und Daten- und Informationssicherheit sorgen oder Haftungsfragen klären. Auf nationaler Ebene ist eine zukunftsweisende, umfassende und konzertierte Digitalpolitik erforderlich, um die Chancen der Digitalisierung voll ausschöpfen zu können. Hierfür bedarf es ehrgeiziger Meilensteile sowie klar festgelegte Zuständigkeiten für die Umsetzungsziele. Darüber hinaus ist es erforderlich, zukünftige Technologien wie das Quantencomputing zu erforschen und in die Anwendung zu bringen. Der Aufbau eines leistungsfähigen Ökosystems, in dem auch Start-ups neben etablierten Unternehmen entstehen und wachsen können, ist erforderlich. Es sollten attraktive, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, etwa für unbürokratische, digitalisierte Gründungsprozesse, die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft oder bessere Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung. Insbesondere für kleinere- und mittelständische Unternehmen bedarf es einer Sicherung der bedarfsorientierten Digitalisierungsförderung.

Anwendungsmöglichkeiten digitaler Technologien sollten mittelstandsgerecht, positiv und verständlich sowie anhand konkreter Beispiele in die Öffentlichkeit getragen werden. Transferstellen, wie zum Beispiel die Mittelstand-4.0-Kompetenzzentren, sollten hierzu weiterentwickelt werden. Das beinhaltet mehr Sichtbarkeit, eine stärkere Vernetzung mit Unternehmen sowie eine effizientere Organisation. Förder- und Forschungsprojekte sollten ausreichend dimensioniert, schnell und unbürokratisch abrufbar und zielgerichteter auf die Unternehmen ausgerichtet werden (vergleiche Kapitel "Forschung und Innovation"). 

Auch Normen und Standards können dazu beitragen, den Unternehmen die Sicherheit zu geben, dass die Funktionsweise der Systeme unter verlässlichen Rahmenbedingungen garantiert wird. Hierbei gilt es, nationale und europäische Standards auch international zu etablieren. Technische Standards für die Anwendung von Zukunftstechnologien sollten mit direkter Beteiligung der Unternehmen (auch KMU) erarbeitet werden.

Das Recht des Geistigen Eigentums sollte auf Digitaltauglichkeit überprüft werden, die neuen Kartellrechts- und Regulierungsinstrumente sollten in angemessener Weise angewandt, evaluiert und gegebenenfalls nachjustiert werden. Allgemein gültige Prinzipien für Datenaustausch, -verarbeitung und -archivierung sollten in einer Weise entwickelt werden, dass sie einerseits angemessene Nutzungsmöglichkeiten eröffnen und andererseits nicht innovationsschädlich sind. Außerdem bedarf es mit der Digitalisierung vertraute Richter und Behördenpersonal. 

Das Testen und Experimentieren mit neuen technischen Möglichkeiten beispielsweise mit KI-Technologien, zum Beispiel durch Reallabore im Rahmen der KI-Verordnung, sollte erleichtert werden.

Die KI-Verordnung der EU muss rechtssicher, bürokratiearm, verständlich, einheitlich und innovationsfreundlich umgesetzt werden. 

Auf EU-Ebene sollte der Konsolidierung bestehender Gesetze und der Zusammenhänge von Regeln in verschiedenen Gesetzen höchste Beachtung geschenkt werden. Statt neuer Regulierungsinitiativen brauchen Unternehmen Rechtssicherheit, leicht verständliche Regeln und Unterstützung bei der Implementierung von EU-Recht.

Zentral ist es, Konsistenz und Kohärenz mit der existierenden Gesetzgebung herbeizuführen, da die Unternehmen sonst vor nicht lösbaren unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen stehen oder doppelt belastet werden. So sollten zum Beispiel die Verpflichtungen aus dem AI Act eng mit denen weiterer horizontaler (DSGVO, Data Act, et cetera) und sektoraler (Maschinen, Medizintechnik) Regelwerke abgestimmt werden. Datenökonomie und Datenschutz sollten in Einklang gebracht werden.

Der Umsetzung auf nationaler Ebene und der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um ineffiziente Implementierung von Regeln zu vermeiden (vergleiche Kapitel "Bürokratieabbau und Besseres Recht"). Um frühzeitig rechtliche Hürden bei neuer Technologie identifizieren zu können, sollten Experimentierräume mit der Wirtschaft unterstützt werden. 

Aus Sicht der heimischen Wirtschaft sollte sichergestellt werden, dass für alle Marktteilnehmer im europäischen Binnenmarkt gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen gelten. 

Immer wichtiger wird die Stärkung der digitalen Souveränität Europas. Im globalen Wirtschaftsgefüge sollte die Abhängigkeit externer Akteure reduziert und die Innovations- und Wirtschaftskraft europäischer Unternehmen gestärkt werden.

Digitale Technologien können einen Beitrag zur Bewältigung struktureller und ökologischer Herausforderungen in der Wirtschaft leisten. Die Potenziale, die sich durch die Vernetzung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit für die gesamte Wirtschaft ergeben, sollten in aktuellen und zukünftigen Gesetzgebungsverfahren stärker betont und merklicher den möglichen Risiken gegenübergestellt werden. 

Digitalisierung dürfte auch positive Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit haben, weil sie zukunftsweisende Lösungen für den Fortschritt in Klimaschutz, Ressourcensparsamkeit und faire Bedingungen ermöglicht. Digitalisierung hat allerdings auch eine die Nachhaltigkeit belastende "Neben"-Wirkung, zum Beispiel durch die Abwärme in den Rechenzentren. Der Frage nach den Klimaeffekten der Digitalisierung einschließlich der Emissionsintensität, die in der Gegenüberstellung zu konventionellen Alternativmodellen noch nicht ausreichend erforscht sind und daher uneinheitlich ausgelegt werden, sollte aktiv nachgegangen werden. Ein möglichst objektives Bild kann helfen, einseitiger Kritik konstruktiv zu begegnen und, soweit zielführend, eine Akzeptanz der digitalen Technologien zu erhöhen.

Um die Chancen der Digitalisierung für die Nachhaltigkeit voll auszuschöpfen und die Risiken zu minimieren, bedarf es einer umfassenden Strategie und Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen. Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft sollten gemeinsam an Lösungen arbeiten, um die digitale Transformation nachhaltig zu gestalten und zugleich die Chancen für die Transformation der Wirtschaft hin zu weniger Treibhausgasemissionen zu beschleunigen.

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Annika Böhm Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht

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Hildegard Reppelmund Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Ines Rerbal Referatsleiterin Digitale Märkte, Plattform und Datenökonomie

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Kei-Lin Ting-Winarto Referatsleiterin Datenschutz | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Jonas Wöll Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik