Pfadnavigation

Staatsfinanzen: Vorfahrt für Investitionen und nachhaltige wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Cluster 3

© DIHK / Adobe Express, Firefly Image 3

Flüchtlingskrise, Covid-Pandemie, der russische Angriffskrieg in der Ukraine – die EU und ihre Mitgliedstaaten befinden sich seit Jahren im Krisenmodus. Die Anforderungen erfordern eine hohe Resilienz der Mitgliedstaaten und der EU als einheitlichem Wirtschaftsraum. Hierzu leistet eine verantwortungsvolle, nachhaltige Haushaltspolitik einen wichtigen Beitrag. Sie schafft einen finanziellen Spielraum, um mit öffentlichen Investitionen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu stärken und ihnen bei unverschuldeten Krisen Hilfe zu leisten. Hinzu kommen die mit der Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität verbundenen Herausforderungen. Die Transformation fordert viele Unternehmen, weil sie in einem intensiven globalen Wettbewerb mit Unternehmen aus Ländern mit geringeren Klimaschutzanforderungen stehen. Je tragfähiger die öffentlichen Haushalte aufgestellt sind, desto handlungsfähiger sind die Mitgliedstaaten und die EU.

Unternehmen sind auf leistungsstarke Infrastrukturen angewiesen. Diese ermöglichen es, Produkte, Waren und Dienstleistungen für die relevanten Märkte zur Verfügung zu stellen. Unternehmen brauchen eine zuverlässige Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen, schnelles Internet und moderne, leistungsfähige Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Diese Infrastrukturen können dauerhaft nur dann auf einem leistungsfähigen Niveau angeboten werden, wenn kontinuierlich in sie investiert wird. Eine Stärkung der öffentlichen Investitionen erhöht daher die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und die Marktchancen und letztlich den Markterfolg der Unternehmen. Über eine höhere Wertschöpfung, höhere Erträge der Unternehmen und eine höhere Beschäftigung kann dann perspektivisch die Stabilität der Staatsfinanzen gesichert werden.

Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

Die Einführung des Euro vor 25 Jahren markierte den Beginn einer neuen Ära für die wirtschaftliche und politische Integration in Europa und die Bedeutung des europäischen Wirtschaftsraumes. Die Stabilität der gemeinsamen Währung ist eng mit der Haushalts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten verbunden. Ohne zielgerichtete und verbindliche Haushalts- und Schuldenregeln ist eine solide Finanzpolitik im Euro-Raum unmöglich. Die EU hat 2024 ihre bestehenden Regeln zur fiskalischen Überwachung ("Economic Governance") überarbeitet. Ziel ist es, dass die Mitgliedstaaten mit den angepassten Vorgaben ab dem Jahr 2025 den Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder einhalten. Festgehalten wird an den Konvergenzkriterien einer maximalen öffentlichen Verschuldung von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und eines maximalen jährlichen Finanzierungsdefizits von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Neuregelung verbindet mehr Flexibilität mit einer strengeren Durchsetzung des zwischen der EU-Kommission und dem jeweiligen Mitgliedstaat Vereinbarten. Dafür sollen bilaterale Vereinbarungen zwingend einzuhalten sein. 

Eine übermäßige, regelwidrige Verschuldung eines EU-Mitgliedstaaten sollte effektiv geahndet werden. Wenn bilaterale Vereinbarungen nicht eingehalten werden, sollten zwingend Defizitverfahren eröffnet und bei fortgesetzt fehlender Rechtstreue finanzielle Sanktionen verhängt werden.

Unternehmen sind auf langfristig sichere Rahmenbedingungen angewiesen, um in den Auf- und Ausbau ihrer Standorte zu investieren, Innovationen voranzubringen und Arbeitsplätze zu schaffen. Voraussetzung dafür ist, mit einer nachhaltigen Finanzpolitik die Glaubwürdigkeit der Märkte in den Euro abzusichern. Ein zentrales Element einer solchen Politik sind Fiskalregeln. In ihrer unterschiedlichen Gestalt sorgen sie für Haushaltsdisziplin, indem sie Grenzen für staatliche Ausgaben und die Kreditfinanzierung (beziehungsweise Defizite) setzen. In Deutschland folgt aus der Schuldenbremse, dass öffentliche Ausgaben grundsätzlich mit den laufenden verfügbaren Einnahmen zu finanzieren sind. Die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sorgt für Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Finanzpolitik und ermöglicht damit funktionierende Märkte, die für Unternehmen unabdingbar sind. 

Die Schuldenbremse begrenzt die Neuverschuldung des Bundes und der Länder und trägt dazu bei, die Staatsverschuldung langfristig auf einem tragbaren Niveau zu halten und so letztlich die Steuerbelastung für die Unternehmen zu begrenzen. Die Herausforderungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft hat die Schuldenbremse bisher gemeistert. Sie hat in den Zeiten, in denen dies notwendig war, durch die Möglichkeit eines stärkeren finanziellen Engagements des Staates zur Sicherung der Wirtschaft beigetragen. Eine etwaige Reform der Schuldenbremse sollte ihre stabilisierende Wirkung nicht in Frage stellen, denn die Unternehmen vertrauen auf verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Vielmehr geht es darum, ihre Flexibilität zu stärken, um in Krisenzeiten eine angemessene fiskalische Reaktion zu ermöglichen. 

Eine zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik erfordert neben stabilen Staatsfinanzen eine nachhaltige Wachstumsstrategie, die vor allem Investitionen in Infrastrukturen, Bildung und Forschung induziert. Fortschritte bei der Konsolidierung öffentlicher Haushalte basierten bis zum Ende des vorigen Jahrzehnts vor allem auf hohen, wachstumsgetriebenen Steuereinnahmen und den Renditen einer langen Phase niedriger Zinsen. 

Zwar wurden die öffentlichen Investitionen bereits erhöht. Auf diese Ausgaben sollte in den öffentlichen Haushalten aber ein größerer Fokus gelegt werden, damit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachhaltig verbessert werden können. Wichtig ist, dass die Umsetzung von öffentlichen Investitionsprojekten auf allen staatlichen Ebenen wesentlich schneller und mit weniger Bürokratie erfolgt. 

Steigende Zins- und Tilgungslasten der öffentlichen Haushalte schmälern deutlich die Investitionsmöglichkeiten und damit die Verbesserung der wirtschaftlichen Standortbedingungen für Unternehmen. Eine Priorisierung öffentlicher Ausgaben – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Regelung der Schuldenbremse – für mehr Wachstum ist deshalb unerlässlich. Nur mit einem stabilen, nachhaltigen Wirtschaftswachstum wird eine hinreichend gute Einnahmebasis für die öffentlichen Haushalte erreicht. Investitionen in Infrastruktur wie Straßen, Stromnetze, digitale Netze sind unerlässlich für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft. Sie schaffen die physischen Grundlagen, die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden benötigen, um produktiv zu sein und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten. Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung oder erneuerbare Energien tragen dazu bei, Grundlagen für zukünftiges Wachstum zu schaffen. 

Wichtig bleibt, dass die Finanzierung dieser Investitionen auf nachhaltige Weise erfolgt. Dem gesamten Staat stehen enorme Mittel zur Verfügung, um seine Aufgaben zu finanzieren. Im Jahr 2008 betrugen die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen rund 560 Milliarden Euro. 2025 werden allen staatlichen Ebenen mehr als 1.000 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Zudem gibt es im Energiebereich mit dem Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds" (KTF) ein Investitionsbudget, das jedes Jahr über eigene Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel und der CO2-Steuer verfügt. Die Höhe der im KTF vorgesehenen Ausgaben – zum Beispiel für die Finanzierung von Förderprogrammen – sollte durch die beschriebenen Einnahmen des Fonds gedeckelt sein (vergleiche Kapitel "Energiewende zum Erfolg machen"). 

Auch die erhöhten Verteidigungsausgaben werden bis 2027 aus einem kreditfinanzierten Sondervermögen "Bundeswehr" geleistet. Jedes neue Sondervermögen, das seine Ausgaben ausschließlich oder überwiegend mit Kreditaufnahmen finanziert, kann zukünftig zu höheren Steuerbelastungen für Unternehmen führen. Es bedarf zudem moderner Institutionen und gut funktionierender Verwaltungen, um die vorhandenen finanziellen Mittel effektiv und effizient einzusetzen. Verbesserte Rahmenbedingungen sorgen dann auch dafür, dass die Unternehmen mehr investieren und ein höheres Wirtschaftswachstum zur Sicherung des Wohlstands erreicht wird. 

Im Sinne des Gesamtinteresses der Wirtschaft sind öffentliche Ausgaben zur Verbesserung der allgemeinen Standortbedingungen gegenüber Subventionen grundsätzlich vorzuziehen. Im Sinne eines effizienten Einsatzes der Steuereinnahmen sollten allenfalls Subventionen langfristige wirtschaftspolitische Ziele unterstützen und wirksam in der Zielerreichung sein. Beides muss fortlaufend evaluiert und Subventionen gegebenenfalls reduziert oder gestrichen werden. Ergänzend sollte für die Evaluation das Kriterium der Auswirkungen auf das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaft herangezogen werden.

Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen in allen Regionen des Landes eine leistungsstarke öffentliche Infrastruktur und effizientes Verwaltungshandeln voraus. Die Realität sieht anders aus: Unternehmen machen zunehmend die Erfahrung, dass die Finanzkraft ihrer Standorte in Deutschland sehr unterschiedlich ist. Dadurch kommt es zum Teil zu erheblichen regionalen Unterschieden in der Ausstattung mit öffentlicher Infrastruktur und wirtschaftsnahen öffentlichen Dienstleistungen. Die Länder sollten ihre finanziellen Spielräume noch stärker nutzen, um in die Infrastruktur und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu investieren. Die Länder sind grundsätzlich gefordert, sich ihrer im Grundgesetz verankerten Verantwortung für die kommunalen Haushalte und damit für die Qualität der kommunalen Standortbedingungen für die Wirtschaft zu stellen. Das gilt insbesondere auch für neue, den Kommunen von Bund und Ländern zugewiesene Aufgaben, die auskömmlich finanziert werden sollten.

Bereits vor der Corona-Pandemie und den aktuellen, durch den Krieg in der Ukraine und weiteren geopolitischen Krisen entstandenen Herausforderungen konnten zahlreiche Kommunen ihren Haushalt nicht ausgeglichen beziehungsweise nachhaltig gestalten. Viele Kommunen haben deshalb die Hebesätze von Gewerbe- und Grundsteuer erhöht und verschiedene örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern sowie Abgaben eingeführt – und belasten damit Unternehmen. Diese zusätzlichen Lasten und die Bürokratiekosten verringern die Standortattraktivität für Unternehmen und schaden damit letztlich auch der nachhaltigen Einnahmensicherung der Gemeinden. Die Einnahmebasis der Kommunen sollte deshalb reformiert werden (vergleiche Kapitel "Steuerpolitik"). Ziel der Reform sollte sein, stabile wirtschaftskraftbezogene Einnahmen zu generieren, ohne dass die Steuerbelastung für die Unternehmen insgesamt steigt. Eine effiziente Aufgabenerfüllung auf kommunaler Ebene und eine laufende Aufgabenkritik und Prüfung von prioritären Ausgaben sind ebenfalls geeignet, den Druck auf höhere kommunale Unternehmenssteuern zu senken.

Die Leistungsfähigkeit von Kommunen könnte verbessert werden, wenn Kommunen häufiger und intensiver kooperieren und auch kooperieren dürfen. Kommunale Standards sollten auch von kooperierenden Kommunen erfüllt werden dürfen. Stärker genutzt werden sollten zudem öffentlich-private Partnerschaften. So könnten langfristige Kooperationen zur Bereitstellung und Bewirtschaftung öffentlicher Infrastruktur entstehen, bei der die privaten Partner die erforderlichen Leistungen über den gesamten Lebenszyklus eines Projekts erbringen und auch verantworten.

Die EU hat auf die ökonomischen Herausforderungen in der Corona-Pandemie mit dem Corona-Wiederaufbauprogramm "Next Generation EU" (NGEU) reagiert. Dort stehen bis 2026 insgesamt 648 Milliarden Euro für Zuschüsse und Kredite bereit, mit denen Projekte in den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Von den Mitgliedstaaten beantragte Gelder werden nur schrittweise freigegeben, nachdem die vereinbarten Meilensteine nachweislich erreicht werden und die Wirtschaft hiervon profitieren kann. Mitgliedstaaten verpflichten sich zu Reformen und Investitionen, deren Umsetzung engmaschig von der EU-Kommission überprüft wird.

Da die EU-Kommission die Mittel des NGEU am Kapitalmarkt aufnimmt, ist es wichtig, dass die Mittel überwiegend investiv eingesetzt werden. Unternehmen sollten unmittelbar von den mit diesen Mitteln verbesserten wirtschaftliche Rahmenbedingungen profitieren, weil sie auch den größten Teil der zukünftigen Finanzierungslast dieses Hilfsfonds in Form von Tilgungen und Zinszahlungen tragen. 
Weil Deutschland einen höheren Finanzierungsanteil am Fonds NGEU trägt, werden die finanziellen Spielräume der nationalen öffentlichen Haushalte eingeengt. Es ist deshalb im Interesse der hiesigen Unternehmen, dass die Einrichtung und eine effiziente, zielgerichtete Mittelvergabe des NGEU sorgfältig evaluiert werden – spätestens am Ende der Laufzeit von NGEU im Jahr 2026. NGEU muss nachweisen, dass mit den Mitteln das Wachstum in den Mitgliedstaaten erhöht und mit den induzierten Erträgen die zukünftigen Finanzierungslasten getragen werden können. Wie bei der Einführung des NGEU angekündigt, sollte die Einrichtung eines kreditfinanzierten EU-Fonds eine Ausnahme bleiben. Ausgaben der EU-Kommission sollten über den EU-Haushalt finanziert werden. Bei der richtigen Prioritätensetzung ist dies auch möglich.

Das beim NGEU angewendete "Performance-based Budgeting" sollte auf andere Politikbereiche ausdehnt werden. Dieses Ziel verfolgt auch das "Europäische Semester", bei dem die reguläre Vergabe von EU-Mitteln – wie zum Beispiel aus dem Strukturfonds – an die Umsetzung von Reformen oder den Abbau von Schulden gebunden wird. Spätestens mit dem nächsten Mehrjahres-Finanzrahmen ab 2028 sollte so die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten europäischen Wirtschaftsraumes gestärkt werden, wovon insbesondere die Unternehmen in Deutschland profitieren werden. 

Bei der Überprüfung des Erfolgs von regulären Förderprogrammen der EU-Kommission steht derzeit vor allem die Frage im Vordergrund, ob die Vergaberegeln eingehalten wurden. Die aus Sicht der Unternehmen wichtigere Frage, ob mit dem Einsatz der Fördergelder die Ziele erreicht wurden, erhält bisher zu wenig Aufmerksamkeit. Eine unabhängige Evaluierung des Mitteleinsatzes, einschließlich der Verwaltungskosten, ist entscheidend für dessen Effektivität und für ein eventuell erforderliches Nachsteuern. Deshalb sollte die EU-Kommission anhand im Vorhinein definierter, messbarer Kriterien überprüfen, in welchem Ausmaß EU-geförderte Projekte die Wettbewerbsfähigkeit in einem Mitgliedstaat steigern. Ein effektives Controlling sollte sicherstellen, dass EU-Mittel sparsam und mit dem größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für Unternehmen eingesetzt werden. Bei jedem Projekt sollte geprüft werden, in welchem Umfang privates Kapital einbezogen werden kann, zum Beispiel in Form öffentlich-privater Partnerschaften. 

Zur schnelleren Umwandlung innovativer Ideen in marktfähige Produkte sollten zudem die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Dabei sollten Datenabfragen bei Unternehmen auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben. Insbesondere eine mehrfache Nachweisführung gegenüber verschiedenem Stellen (auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU) ist unnötig und sollte daher unterbleiben.

Der EU-Haushalt finanziert sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten. Als einfach und transparent haben sich dabei die sogenannten "BNE-Eigenmittel" erwiesen, die anhand des Bruttonationaleinkommens (BNE) eines jeden Mitgliedstaats berechnet werden und unmittelbar dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegeln. 

Es gibt allerdings eine Vorentscheidung dafür, den finanziellen Mehrbedarf der EU zukünftig durch die Einführung neuer Eigenmittel-Kategorien zu decken, zum Beispiel Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleich (vergleiche Kapitel "Klimaschutz"). 

Zudem hat die EU-Kommission eine EU-Binnenmarktabgabe und eine europäische Finanztransaktionssteuer angekündigt. Diese Varianten sind komplizierter als die BNE-Eigenmittel und bergen die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten. Denn eine EU-Binnenmarktabgabe trifft eher große Firmensitze, deren Wirtschaftsaktivitäten ungleichmäßig über das Gebiet der EU verteilt sind. Eine EU-Abgabe, die an die Nutzung des Binnenmarktes anknüpft, würde sogar ein Wesenselement der Europäischen Union kostenpflichtig machen. Werden die Finanzierungslasten in der EU zwischen Staaten ungleich verteilt, resultieren daraus unterschiedlich hohe Belastungen für die Steuern zahlenden Unternehmen, was den Wettbewerb der Standorte erheblich negativ beeinflusst. Eine Finanztransaktionssteuer träfe eher große Finanzplätze, über die nur wenige Mitgliedstaaten verfügen

Icon zu den Wirtschaftspolitischen Positionen der IHK-Organisation

© DIHK

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen

Kontakt

Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern