Die EU-Kommission bewertete den am 13. September eingegangenen zweiten Zahlungsantrag Deutschlands positiv: Die Zahlungsvoraussetzungen, das Erreichen von 16 zuvor vereinbarten Etappenzielen und 26 weiteren Zielwerten sieht die EU-Kommission als gegeben an.
Wiederaufbau-Finanzierung mittels NextGenerationEU und Aufbau- und Resilienzfazilität
Vorläufige Zustimmung der KommissionMit einem endgültigen positiven Bescheid durch den Rat der EU ist innerhalb eines Monats zu rechnen. Es geht dabei insgesamt um 13,5 Milliarden Euro. Deutschland hat bis Ende 2026 Anspruch auf Zuschüsse in Höhe von 30 Milliarden Euro.
Mit dem Geld sollen 15 Reformen und 20 Investitionen in die digitale und "grüne" Transformation auf folgenden Gebieten kofinanziert werden: Forschung und Innovation, Produktion erneuerbarer Energien, Ökologisierung von Verkehr und Wohnraum, Digitalisierung von Gesundheitsversorgung und öffentlicher Verwaltung allgemein, Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien. Eines der Digitalisierungsvorhaben steht im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz und soll dort den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger reduzieren. 215 zentrale öffentliche Dienstleistungen sollen online schnell verfügbar gemacht werden. Dazu zählen neben öffentlichen Daten und sozialen Diensten auch die direkte Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden in den Themenbereichen Landwirtschaft, Verkehr und der Herstellung von pharmazeutischen Produkten. EU-Kommission und Bundesregierung sehen hier eine großes Einsparpotenzial.
Die europäische Behörde hat ihre vorläufige Bewertung an den Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelt. Dieser hat jetzt vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Die Zahlung an Deutschland würde nach einer positiven Stellungnahme und einem Zahlungsbeschlusses der EU-Kommission erfolgen.