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Wie wird der VSME-Standard für KMU aussehen?

Vorschlag an die EU-Kommission übergeben
Metallröhren im Lager

Auch mittelständische Zulieferer sind indirekt von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen

© Carlos. E. Serrano / Moment /Getty Images

In der Praxis müssen sich oft auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Um sie zu entlasten, hat die EU im Januar 2024 einen ersten Entwurf zum "Voluntary SME-Standard" (VSME) vorgelegt, der zwischenzeitlich zwar überarbeitet wurde, aber immer noch ein Entwurf ist. Das freiwillige Instrument soll KMU in die Lage versetzen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher zu dokumentieren.

Nicht kapitalmarktorientierte kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sind von der gesetzlichen Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, zwar nicht erfasst. Sie werden in vielen Fällen jedoch von ihren Geschäftspartnern und Kunden aufgefordert, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen – teilweise auch unterschiedliche. (Welche Unternehmen verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, können Sie hier nachlesen).

Die IHK-Organisation hat in ihren Stellungnahmen und Positionspapieren in den vergangenen Jahren die aus überwiegender Sicht unverhältnismäßigen Anforderungen an die Berichterstattung sowohl der direkt, aber auch der mittelbar betroffenen Unternehmen aufgenommen. Entsprechend forderte sie, die Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) zu reduzieren beziehungsweise verhältnismäßig auszugestalten (vergleiche unter anderem die Wirtschaftspolitischen Positionen 2024 sowie das Positionspapier "Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Fünf DIHK-Vorschläge für praxisgerechte ESG-Daten entlang der Wertschöpfungskette"). Nachbesserungen sind erfolgt, allerdings in nicht ausreichender Weise.

VSME-Standard könnte KMU entlasten

Ein europaweiter Standard könnte – bei entsprechender Akzeptanz der Geschäftspartner – die Chance bieten, die mittelbare Belastung der nicht direkt berichtspflichtigen KMU einzudämmen. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Erstellung eines solchen Standards beauftragt. Der erste Entwurf wurde am 22. Januar 2024 veröffentlicht. Nach einer Konsultation wurde der Entwurf überarbeitet und Ende Dezember 2024 an die EU-Kommission übermittelt. Die EU-Kommission wird sich den VSME ansehen und wahrscheinlich konsultieren, bevor er final veröffentlicht werden wird. 

Der VSME soll nicht verbindlich sein, sondern eine "freiwillige" Alternative zu den individuellen Fragebögen bieten, die viele KMU von berichtspflichtigen Unternehmen erhalten. Der VSME muss einerseits den Informationsbedarf der berichtspflichtigen Geschäftspartner und Finanzinstitute erfüllen und andererseits müssen die vom VSME geforderten Informationen den nicht berichtspflichtigen KMU auch vorliegen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, könnte ein künftiger VSME-Standard dazu beitragen, die mittelbare Belastung der KMU zu reduzieren.

Zum Inhalt des VSME-Entwurfs

Der VSME-Entwurf bietet zwei Module an (für das individuelle Unternehmen oder auf konsolidierter Basis): das Basic Module und das Comprehensive Module. Sie enthalten Nachhaltigkeitsinformationen zu umweltbezogenen und sozialen Themen sowie zur Unternehmenspolitik.

Verschiedene Module des VSME

Basis ModulComprehensive Modul

Ein Unternehmen könnte das Basis Modul allein oder das Basis Modul ergänzt mit dem Comprehensive Modul anwenden 

Anwendungsmöglichkeiten

Variante 1Variante 2
Basis ModulBasis Modul
 Comprehensive Modul

Der Bericht nach dem VSME soll – soweit er auf Anfrage von großen Unternehmen oder Banken erfolgt – jährlich erstellt werden. Wenn das KMU einen Jahresabschluss erstellt, soll der VSME-Bericht zur gleichen Zeit wie der Jahres-/Konzernabschluss beziehungsweise die Finanzberichterstattung zur Verfügung stehen. Das KMU kann entscheiden, ob es seinen Bericht nach dem VSME veröffentlicht. Bestimmte sensible Informationen darf das Unternehmen weglassen, hat jedoch anzugeben, wenn diese Option genutzt wird. Ab dem zweiten Jahr sollen Vergleichszahlen zum Vorjahr in den Bericht aufgenommen werden.

Die zwei Module erwarten einige Angaben seitens des Unternehmens und stellen andere Datenpunkte unter dem "if applicable"-Ansatz. In diesem Fall hat ein KMU, das den VSME anwendet, die Angaben nur vorzunehmen, soweit sie für das KMU einschlägig sind.

Das Basis Modul (Basic Module) richtet sich laut VSME-Entwurf an Kleinstunternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie und enthält die geringsten Anforderungen. Die inhaltlichen Angaben des Basis-Moduls gliedern sich auf in die Ziffern B 1 bis B 11. Ergänzend steht ein Leitfaden mit Erläuterungen (Seite 15ff. des Standardentwurfs) zur Verfügung, der Berechnungsbeispiele, Formeln, weiterführende Internetlinks et cetera enthält.

Die Angaben in B 1 fordern Informationen, welches Modul vom Unternehmen angewendet wird, ob es auf konsolidierter Ebene oder individueller Ebene genutzt wird und die Nennung der Tochtergesellschaften mit ihrer registrierten Adresse. Angegeben werden soll auch, ob und gegebenenfalls welche bestimmten sensiblen Informationen weggelassen werden. Zudem ist die Rechtsform des KMU, der NACE-Code (Sektor Code für Tätigkeit), Bilanzsumme, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten in Köpfen oder Vollzeitäquivalente, Land der Haupttätigkeit und Angabe der Orte, an welchen sich signifikante Vermögenswerte befinden und die Angabe der Geolokation von Grundstücken/Standorte, die sich im Eigentum befinden, gemietet oder verwaltet werden. Verfügt das KMU über ein Nachhaltigkeitszertifikat oder ähnliches, so soll es eine kurze Beschreibung des Zertifikats und des Ausstellers, Datum und Rating, soweit gegeben, beifügen. 

Zudem soll das Unternehmen kurz spezifische Praktiken, Leitlinien, künftige Initiativen und Ziele beschreiben, die auf eine Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft abzielen, falls diese vorhanden sind. B3 bis B7 sehen verschiedene umweltbezogene Informationen vor. 

Darunter sind etwa der Gesamtenergieverbrauch aufgegliedert nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern und die geschätzten direkten und standortbezogenen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) anzugeben. Schadstoffemissionen sind nur anzugeben, sofern dies im Umweltmanagement oder Behörden aufgrund von Vorschriften mitgeteilt werden muss. Zudem werden Daten zu Wasserentnahme und Wasserverbrauch sowie Angaben zum Abfall- und Recycling und Kreislaufwirtschaft gefordert. Soziale Aspekte werden in B8 bis B10, unter anderem mit der Anzahl der Mitarbeiter aufgegliedert nach Vertragsarten, Geschlecht, Ländern, zur Vergütung etc. behandelt. B11 befasst sich zudem mit Angaben zu Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung.

Das Comprehensive Modul sieht in C1 Angaben der wesentlichen Elemente des Geschäftsmodells und der Unternehmensstrategie vor. Eine Beschreibung der Praktiken, Leitlinien und zukünftigen Initiativen zur Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft enthält C2. Die Abschnitte C3 und C4 umfassen weitere umweltbezogene Angaben, C5 bis C7 soziale Daten und Informationen. C8 und C9 fordern Angaben zu Einkünften aus bestimmten Sektoren sowie zum Geschlechterdiversitätsverhältnis im Leitungs- und Kontrollorgan. 

Noch keine deutsche Fassung verfügbar

Der überarbeitete VSME-Entwurf liegt (bisher) nicht in einer offiziellen deutschen Übersetzung der Kommission oder der EFRAG vor. Über folgenden Link können Sie die an die EU-Kommission übermittelte Fassung des VSME inklusive weiterer begleitender Informationen abrufen: https://www.efrag.org

VSME-Entwurf konsultiert

Konsultation des ersten VSME-Entwurfs 

Im Rahmen einer Konsultation von Januar bis Mai 2024 hatte die EFRAG um Einschätzungen und Bewertungen des VSME-Entwurfs gebeten. Dabei waren Antworten von KMU, die den VSME anwenden können, ebenso von Bedeutung wie die der großen Unternehmen und Geschäftspartner, die Daten der KMU anfordern

Die DIHK hat sich Mitte Mai 2024 mit einer Stellungnahme dazu geäußert: DIHK-Stellungnahme zur Konsultation EFRAG (PDF, 305 KB)

Ausblick

Die EU-Kommission wird den VSME-Entwurf nun prüfen und gegebenenfalls konsultieren und bearbeiten. Zudem kann das angekündigte Omnibus-Verfahren, welches sich unter anderem mit der Überprüfung und Entschlackung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtline, der Taxonomie et cetera befassen wird, Auswirkungen auf den VSME haben und gegebenenfalls zu weiteren Änderungen führen. Daher ist es noch nicht möglich, einen Zeitpunkt für die Veröffentlichung des finalen VSME zu benennen.

Pilotprojekt zur Eignung des VSME ESRS

Um die Vorschläge von EFRAG auf ihre Eignung und Angemessenheit für KMU hin zu überprüfen, haben sich zwölf Mitgliedsunternehmen bereit erklärt, sich im Detail mit den Anforderungen des VSME ESRS zu befassen und die praktische Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit zu analysieren.

Die teilnehmenden KMU kamen aus verschiedensten Branchen und Regionen, die Beschäftigtenzahl reicht von 20 bis zu 200.

Die DIHK, das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) haben die Unternehmen von Januar 2024 bis Mai 2024 begleitet und im Zuge dessen Einführungs-Workshops zu den Modulen des VSME durchgeführt, Übersetzungen der Anforderungen des VSME ESRS bereitgestellt und zahlreiche Auswertungsgespräche geführt.

Die Ergebnisse der Arbeit dieser Pilotgruppe, die DIHK, DRSC und DHBW gemeinsam mit den Unternehmen der EU-Kommission vorgestellt haben, gibt es hier zum Nachlesen:

Ergebnisse der Pilotgruppe zum Entwurf des VSME ESRS (PDF, 136 KB)

Kontakt

Porträtfoto Cornelia Upmeier
Cornelia Upmeier Referatsleiterin CSR | Sonderprojekte

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Porträtbild Annika Böhm, Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht
Annika Böhm Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht

DIHK-Stellungnahme zum VSME

In einer Konsultation zum ersten VSME-Entwurf fragte die EFRAG im Mai 2024 sowohl die Betriebe, die den VSME-Standard anwenden können, als auch der großen Unternehmen, die diese Informationen für die eigene Berichterstattung verwenden wollen, nach ihren Einschätzungen. Die DIHK hat die Bewertungen der gewerblichen Wirtschaft in ihre Stellungnahme gegenüber EFRAG und weiteren Adressaten aufgenommen und am 16. Mai veröffentlicht:

Icon zu den Wirtschaftspolitischen Positionen der IHK-Organisation

Wirtschaftspolitische Positionen der DIHK

Nach einem intensiven Abstimmungsprozess hat die DIHK-Vollversammlung der 79 IHKs Ende November 2024 die Wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK beschlossen. Sie formulieren die Leitlinien für grundsätzliche Positionen in insgesamt 32 relevanten Politikfeldern und bilden die inhaltliche Basis für die wirtschaftspolitische Arbeit sowie Äußerungen und Stellungnahmen der DIHK.