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Die Finanzen der DIHK

Symbolbild Zwei Händepaare deuten auf Bilanzen und Diagramme

Woher kommen welche Mittel?

© Sutad watthanakul / iStock / Getty Images Plus

Die IHK-Organisation stellt jeweils für den Finanzbedarf des kommenden Jahres eine Wirtschaftsplan-GuV auf. Das Jahr 2022 war das letzte Geschäftsjahr als Verein vor der Umwandlung in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aus Grundbeiträgen und Umlagen der IHKs erhielt der DIHK e. V. nach § 21 der DIHK-Satzung im Geschäftsjahr 2022 rund 50,5 Millionen Euro zur Finanzierung des DIHK-Haushalts.

Darin enthalten ist ein Anteil, mit dem sich die IHKs an der Finanzierung des Netzes der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK-Netz), bestehend aus Auslandshandelskammern sowie Delegationen und Repräsentanzen, beteiligen. Die DIHK hat gemäß § 10a IHKG den gesetzlichen Auftrag das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland zu koordinieren und zu fördern. Daher betreut die DIHK dieses Netzwerk, das unter anderem durch Zuwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert wird. Für die Delegationen und Repräsentanzen, die rechtlich betrachtet Teil der DIHK sind, übernimmt sie eine Kofinanzierung, die aus der Umlage der IHKs finanziert wird.

Alle Beiträge und Umlagen werden jährlich von der DIHK-Vollversammlung beschlossen. Neben den Umlagen und Beiträgen der IHKs speisen sich die Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Eigenerträgen sowie Bundeszuwendungen für die Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft zur Außenwirtschaftsförderung für die deutschen Unternehmen.

Gut die Hälfte der Aufwendungen des DIHK e. V. und seiner Tochterunternehmen sind Personalaufwendungen. Im Verbund beschäftigte der DIHK e. V. im In- und Ausland 2022 mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – im DIHK in Berlin und Brüssel, bei seinen Tochterunternehmen DIHK Service GmbH, DIHK DEinternational GmbH und DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung gGmbH sowie bei Delegationen, Repräsentanzen und Servicegesellschaften im Ausland.

Gemäß ihrer Beitragsordnung erhebt die DIHK Beiträge zur Deckung der im Wirtschaftsplan festgesetzten Aufwendungen von den Industrie- und Handelskammern. Die Anteile orientieren sich an den Gewerbeerträgen der IHK-Bezirke.

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Porträtfoto Dr. Robin Borrmann
Dr. Robin Borrmann Bereichsleiter Finanzen | Controlling | Öffentliches Haushaltsrecht