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Verkehrsprüfungen

Know-how muss für viele Tätigkeiten nicht nur erworben, sondern auch nachgewiesen werden

© JohnnyGreig / E+ / Getty Images

Die Wiederaufnahme von Sach- und Fachkundeprüfungen nach der Corona-bedingten Unterbrechung erfolgt in Abhängigkeit von den Allgemeinverfügungen beziehungsweise Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Nähere Auskunft erteilt Ihre zuständige IHK.

Verkehrsprüfungen

Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen will, muss nach dem BKrFQG eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die IHK informiert und nimmt die Prüfungen ab.

Hier finden Sie die Mustersatzung für die Prüfung zum EU-Berufskraftfahrer. (PDF, 335 KB)

Hier gibt es die Fragenkataloge für die Prüfungen:

Fragenfundus Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr 2025

Fragenfundus Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr 2025

Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss eine Prüfung ablegen. Die IHK nimmt diese Prüfung ab und stellt dann den sogenannten ADR-Schein aus. Hier finden Sie die Mustersatzung (PDF, 214 KB).

Rechtsvorschriften zum Gefahrguttransport

Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:

Vorschriften für die Straße

Verkehrsübergreifende Vorschriften

Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die IHK erkennt die Lehrgangsveranstalter an, überwacht diese und nimmt die Prüfungen ab.

Fragenfundus und Mustersatzung für die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wie läuft die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung ab? Welche Fragen sind relevant? Hier können Sie die Mustersatzung zur Prüfung sowie einen umfangreichen Fragenfundus abrufen:

Mustersatzung 

Mustersatzung (PDF, 248 KB)

Fragenfundus 

Fragenfundus komplett (210 MB)

In einzelnen Kapiteln: 

Vorwort

A I: Nationale Rechtsvorschriften

A II: Verkehrsträger, übergreifender Teil

A III: Verkehrsträger, spezifischer Teil, Seeverkehr

A III: Verkehrsträger, spezifischer Teil, Binnenschiffsverkehr

A III: Verkehrsträger, spezifischer Teil, Eisenbahnverkehr

A III: Verkehrsträger, spezifischer Teil, Straßenverkehr

Rechtsvorschriften zum Gefahrguttransport

Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:

Vorschriften für die Straße

Verkehrsübergreifende Vorschriften

Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr oder im Straßenpersonenverkehr führen will, muss eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Die Inhalte richten sich nach der Berufszugangsverordnung.

Die Musterprüfungsordnung Güterkraft- und Personenverkehr sowie eine Statistik zu den IHK-Fachkundeprüfungen im Straßenverkehr finden Sie hier zum Download:

Muster-Prüfungsordnung zur Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr (PDF, 245 KB)

Kontakt

Porträtfoto Andrea Höbel, Referatsleiterin Gefahrgutverkehre | Fachkundeprüfung | Verkehrsrecht
Andrea Höbel Referatsleiterin Gefahrgutverkehre, Fachkundeprüfungen, Verkehrsrecht