Gefahrgutfahrer
Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss eine Prüfung ablegen. Die IHK nimmt diese Prüfung ab und stellt dann den sogenannten ADR-Schein aus. Hier finden Sie die Mustersatzung (PDF, 214 KB).
Rechtsvorschriften zum Gefahrguttransport
Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an: