EU-Berufskraftfahrer
Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen will, muss nach dem BKrFQG eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die IHK informiert und nimmt die Prüfungen ab.
Hier finden Sie die Mustersatzung für die Prüfung zum EU-Berufskraftfahrer. (PDF, 335 KB)
Hier gibt es die Fragenkataloge für die Prüfungen:
Fragenfundus Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr 2025