Zum "Green Deal" der EU-Kommission hat der DIHK im Juni 2020 eine umfassende Stellungnahme veröffentlicht, in der er auf klima-, umwelt- und energiepolitische Vorhaben eingeht.
Green Deal der EU: DIHK veröffentlicht Stellungnahme
Konkrete Ausgestaltung sollte Chancen für Unternehmen schaffen und Wettbewerbsfähigkeit stärkenDer DIHK unterstützt Anstrengungen für mehr Klima- und Umweltschutz. Ob sich der "Green Deal" tatsächlich als Treiber für Wertschöpfung und Wohlstand in Europa entpuppen wird, hängt von der konkreten Umsetzung ab.
Grundsätzlich wird es darauf ankommen, dass ein geeigneter regulatorischer Rahmen und unterstützende Maßnahmen die Unternehmen dazu befähigen, mit Innovationen und am Markt erfolgreichen Produkten zu den Zielen des Green Deal beizutragen.
Ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sollte gestärkt und gleichzeitig Carbon Leakage vermieden werden. Bisher fokussiert der Green Deal nach Einschätzung des DIHK zu einseitig auf die Verschärfung der bestehenden – und im globalen Vergleich bereits ambitionierten – Treibhausgas-Minderungsziele.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Klimaschutzziele: Der DIHK empfiehlt, die Anstrengungen auf die Erreichung der bestehenden Ziele zu konzentrieren, statt zum aktuellen Zeitpunkt eine weitere Zielverschärfung einzuleiten. Ein Teil der notwendigen Treibhausgasminderungen sollte durch die Realisierung von Klimaschutzprojekten in Drittstaaten erreicht werden.
Klimaschutzinstrumente: Das Europäische Emissionshandelssystem EU ETS sollte als mengenorientiertes Instrument bürokratiearm und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handhabbar weiterentwickelt werden. Perspektivisch ist die Ausweitung des EU ETS auf weitere Sektoren positiv zu bewerten. In der Forschungs- und Innovationspolitik bedarf es eines technologieoffenen, mutigen Ansatzes.
Carbon Leakage: Ein effektiver Schutz vor Carbon Leakage, auch für KMU, ist unabdingbar für einen wirksamen Klimaschutz. Die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus führt in der Praxis zu zahlreichen Herausforderungen und birgt Risiken.
Energieversorgung: Für eine kosteneffiziente Energiewende sollte weiterhin auf einen reformierten Energy-only-Markt gesetzt werden. Zentrale Triebfeder für den Markthochlauf CO2-neutraler Gase sollte die Bepreisung von CO2 sein. Die EU sollte im Rahmen des Green Deal eine Initiative für die Eigenversorgung ergreifen.
Kreislaufwirtschaft: Der DIHK befürwortet einen politischen Fokus auf die EU-weit einheitliche Anwendung und entsprechenden Vollzug des bestehenden EU-Umweltrechts. Neue Regularien sollten hingegen nur als letztes Mittel der Wahl gelten, stattdessen sollten unter anderem Anreize für Unternehmen im Vordergrund stehen. Der DIHK unterstützt zudem das Ziel der Schaffung eines Marktes für hochwertige sekundäre Rohstoffe mit europaweit vergleichbaren Qualitäts- und Preisstandards. Der Export recyclingfähiger Abfälle sollte vor dem Hintergrund globaler Rohstoffkreisläufe unter bestimmten Voraussetzungen weiter zulässig sein.
Kunststoffe: Um Kunststoffprodukte verstärkt im Kreislauf zu führen, empfiehlt der DIHK ausgewogene Maßnahmen. Selektive und kurzfristige Produktverbote in Europa etwa erzeugen hingegen Rechtsunsicherheit bei zahlreichen betroffenen Unternehmen.
Mobilität: Die Regulierung für den Verkehrssektor sollte technologieneutral ausgestaltet werden. Der Übergang vom tank-to-wheel-Ansatz zu einem Ansatz, der den gesamten Lebenszyklus (well-to-wheel) besser abbildet, sollte eingeleitet werden.
Null-Schadstoff-Ziel: Die Zielsetzung der Europäischen Kommission, wonach die europäische Wirtschaft Schadstoffemissionen in Zukunft dem Wortlaut nach möglichst gen Null reduziert, betrifft verschiedene umweltpolitische Bereiche, so unter anderem Chemikalien. Was nach einer positiven Botschaft klingen mag, verunsichert jedoch viele Unternehmen. In der Ausgestaltung kommt es darauf an, unternehmerische Belange in Abwägung ausreichend zu berücksichtigen.
Sustainable Finance: Alle Initiativen sollten Unternehmen – auch solchen im Übergang zu einer klimafreundlicheren Produktion – den Zugang zu Finanzierungen für Investitionen in Klima- und Umweltschutz erleichtern. Die Regulierung sollte darauf ausgerichtet sein, Sektoren im Übergang zu einer klimafreundlicheren Produktion die notwendigen Investitionen zu ermöglichen. Der bürokratische Aufwand für betroffene Unternehmen und insbesondere KMU sollte auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Vertreter aus Industrie und Handel sollten an der Ausarbeitung der Regeln intensiver und unmittelbarer beteiligt werden.
Weitere Details finden Sie in der
DIHK-Stellungnahme "Green Deal" vom 11. Juni 2020 (PDF, 299 KB)