Das Europäische Parlament wollte den Anspruch auf Reparatur unbedingt noch vor der Wahl gesetzlich verankern. Anfang Februar gab es eine vorläufige Einigung zwischen Rat und Parlament. Demnach sollen Hersteller künftig während des Gewährleistungszeitraums einer Reparatur den Vorrang einräumen. Verbraucher profitieren von einer Verlängerung der Gewährleistung, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden. Nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung sollen Hersteller eine Reparatur ermöglichen, indem sie Ersatzteile und nötiges Werkzeug zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen einleiten, welche Verbraucher zusätzlich ermutigen, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Der Rat hat sich dahingehend durchgesetzt, dass nur die Produkte erfasst sind, für die bereits in der Ökodesign-Verordnung Reparaturvorgaben festgelegt wurden. Jetzt steht noch die finale Annahme durch die Institutionen aus.