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Die wichtigsten aktuell noch geplanten EU-Umweltgesetze im Überblick

Waage aus Blättern vor verschiedenen Umweltsymbolen

Mit dem Green Deal gehen zahlreiche Gesetzesänderungen einher

© Petmal / iStock / Getty Images Plus

Vor dem Hintergrund der Europawahlen im Juni 2024 rücken die Gesetzesvorhaben des "Green Deal" in den Fokus: Nach dem Willen der EU-Kommission sollen möglichst viele der Regelungen noch in dieser Legislaturperiode in trockene Tücher kommen. Das Umwelt-Team der DIHK gibt eine Einschätzung, wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist:

Bei der Verhandlung eines Zusatzartikels zur Abfallrahmenrichtlinie kommt es in dieser Legislaturperiode vermutlich zu keinem Abschluss mehr. Gearbeitet wird an einer Ausweitung der Herstellerverantwortung im Textilbereich und an einer Minimierung der Lebensmittelverschwendung.

Die bisherige Richtlinie soll durch eine Verordnung ersetzt werden. Angedacht sind detaillierte Vorgaben zu Energieeffizienz, Reparier- und Wiederverwertbarkeit von Elektrogeräten. Insgesamt soll die Nachhaltigkeit erhöht werden. Dazu gehört auch ein Verbot der Entsorgung unverkaufter Textilien und die Verankerung eines Digitalen Produktpasses. Bei diesem Gesetz gab es eine Einigung der europäischen Institutionen. Die finale Abstimmung im Parlament soll im März stattfinden.

Das Europäische Parlament wollte den Anspruch auf Reparatur unbedingt noch vor der Wahl gesetzlich verankern. Anfang Februar gab es eine vorläufige Einigung zwischen Rat und Parlament. Demnach sollen Hersteller künftig während des Gewährleistungszeitraums einer Reparatur den Vorrang einräumen. Verbraucher profitieren von einer Verlängerung der Gewährleistung, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden. Nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung sollen Hersteller eine Reparatur ermöglichen, indem sie Ersatzteile und nötiges Werkzeug zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen einleiten, welche Verbraucher zusätzlich ermutigen, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Der Rat hat sich dahingehend durchgesetzt, dass nur die Produkte erfasst sind, für die bereits in der Ökodesign-Verordnung Reparaturvorgaben festgelegt wurden. Jetzt steht noch die finale Annahme durch die Institutionen aus. 

Mit diesem Gesetz soll gegen irreführende Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit (Greenwashing) vorgegangen werden. In Zukunft müssen umweltbezogene Aussagen von dritter Stelle überprüft werden, und Verbraucherorganisationen können rechtliche Schritte einleiten. Eigentlich haben sich Rat und Parlament bereits geeinigt, allerdings soll die finale Abstimmung im Parlament erst am 11. März stattfinden.

Die Überarbeitung der Richtlinie zielt auf eine deutliche Reduktion von Emissionen ab. Deswegen wird der Geltungsbereich um große Intensivtierhaltung und die Herstellung von Batterien im großen Maßstab erweitert. Ein Kompromiss wurde gefunden. Nun steht noch die Annahme durch Rat und Parlament aus.

Die Revision der europäischen Chemikalienverordnung REACH war nicht im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024 enthalten. Die DIHK geht deshalb von einer Verschiebung auf die nächste Legislaturperiode aus.

Auch bei der geplanten Beschränkung der Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) deuten sich Verzögerungen an. Nach dem Eingang von Tausenden Rückmeldungen bei der Europäischen Chemieagentur ECHA ist vor Herbst 2024 nicht mit einem Update zu rechnen. Die DIHK setzt sich für eine pragmatische Lösung mit Ausnahmen ein, sodass nicht zu ersetzende Anwendungen weiterhin zur Verfügung stehen.

Im Verpackungsbereich soll die bisherige Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt werden. Ziel ist eine nachhaltige Müllreduktion und eine Stärkung des Binnenmarkts durch europaweit einheitliche Regeln. Bei der Neufassung ist nicht mehr mit einem Abschluss vor der Europawahl zu rechnen. Allerdings ist eine Fortsetzung im neuen Mandat zu erwarten.

Diese Richtlinie soll neue scharfe Standards für die Reinigung von Abwasser und Niederschlagswasser setzen. Außerdem sind zusätzliche Anforderungen an die kommunale Planung zur Vorsorge gegen Schäden durch Starkregen vorgesehen. 2026 sollen die Mitgliedsstaaten das erste Mal Pläne für die Umsetzung auf nationaler Ebene übermitteln. Rat und Parlament haben sich bereits vorläufig geeinigt, die formale Annahme steht allerdings noch aus.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll zur Steigerung der biologischen Vielfalt beitragen. Im Parlament kam es zu teils harten Diskussionen. Die Auseinandersetzung entzündete sich vor allem an der Frage, wie Flächen genutzt werden dürfen. Trotz Opposition steht das Gesetz vor der finalen Verabschiedung im Parlament. Allerdings sind noch viele Detailfragen offen, unter anderem zu den nationalen Renaturierungsplänen. 

Das Gesetz zu den kritischen Rohstoffen soll zur nachhaltigen Rohstoffsicherung und der Diversifizierung der Lieferketten beitragen. Aktuell steht noch die finale Abstimmung im Rat aus, allerdings gibt es bereits den voraussichtlichen Kompromisstext.

Kontakt

Dr. Sebastian Bolay Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie