Mit ihren Infoblättern zum Reisevertragsrecht gibt die DIHK Gastgebern, Vermittlern, Veranstaltern und Destinationenmanagern aktuelle Informationen zum Reisevertragsrecht an die Hand. Die Informationen wurden nach Inkrafttreten des neuen Reiserechts am 1. Juli 2018 aufgelegt und im Zuge der Covid-19-Pandemie aktualisiert – zuletzt Mitte 2024.
Infoblätter zum Reiserecht
Corona hatte Rücktrittsrecht und Insolvenzsicherung in den Blick gerücktDas Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten.
Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten. Erweiterte Informationspflichten sollen zudem den Verbraucherschutz stärken und dienen der "Vollharmonisierung", also der Vereinheitlichung der Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten.
"Vor-Corona-Regelungen" zur Insolvenzsicherung ungenügend
Die Covid-19-Pandemie hatte insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen.
Darüber hinaus wurde im Zuge der Covid-19-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend waren. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, soll diese Lücke schließen, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war. Wer eine Pauschalreise bucht, ist über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Meldet ein Reiseanbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, greift der DRSF. Auf seiner Website können Sie sich beispielsweise aktuell über Entschädigungen infolge der Insolvenz der FTI Group informieren.
Die Europäische Kommission plant eine weitere Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie, um die Rechte von Reisenden zu stärken. Informationen dazu finden Sie unter germany.representation.ec.europa.eu.
Infoblätter mit Stand Mitte 2024
Die DIHK hat die Infoblätter zum Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht. Die rechtlichen Grundlagen sind weiterhin das dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017, die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates (ABl L 326 vom 11. Dezember 2015, S. 1) und das Reisesicherungsfondsgesetz vom 25. Juni 2021.
Hier finden Sie das
Infoblatt für Gastgeber (PDF, 521 KB)
Infoblatt für Vermittler (PDF, 526 KB)
Infoblatt für Veranstalter (PDF, 629 KB)
Nach wie vor gültig ist das
Infoblatt für Destinationenmanager (PDF, 101 KB)