Was versteht man eigentlich unter Scope-Emissionen? Welche Funktion hat die European Financial Advisory Group, was bedeutet der CO2-Fußabdruck, und wie bemisst sich die Green Asset Ratio? Viele Fachbegriffe rund um Sustainable Finance und Taxonomie erklären wir hier in alphabetischer Reihenfolge.
Glossar
A
Im Artikel 8 der EU-Taxonomie werden die Berichtspflichten geregelt. Hierbei sollen die berichtspflichtigen Unternehmen, bestimmte Angaben offenlegen. Betroffen vom Artikel 8 der EU-Taxonomie sind alle Unternehmen, die eine Nicht-finanzielle Erklärung (NFE) abgeben müssen. Demnach nehmen diese Unternehmen in ihre nichtfinanzielle Berichterstattung Angaben darüber auf, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit als ökologisch nachhaltig einzustufenden Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
C
Carbon Accounting bezeichnet das systematische Erfassen und Überwachen von monetären und nicht-monetären Auswirkungen der CO₂-Emissionen und weiteren Treibhausgasen. Der sogenannte Carbon Footprint, oder CO₂-Fußabdruck, kann beispielsweise für Personen, Projekte, Produkte, Unternehmen oder Staaten ermittelt werden. Unterschieden wird hierbei nach drei Kategorien, die als Scope 1 bis 3 deklariert werden.
Der Begriff "Carbon Leakage" bezeichnet eine Situation, die eintreten kann, wenn Unternehmen aufgrund nationaler Klimaschutzmaßnahmen ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern, wodurch der globale CO₂-Austausch zunimmt.
Für eine Auswahl energie- und handelsintensive Sektoren soll ein CO₂-Grenzausgleich etabliert werden (EU-Ratsbeschluss vom 15. März 2022). Ziel ist es, in diesen Branchen Wettbewerbsnachteile durch EU-weit steigende CO₂-Preise gegenüber Konkurrenten außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden – und die Abwanderung von Wertschöpfung zu verhindern.
Der von der EU-Kommission geplante CBAM ist eine Art CO₂-Zoll auf aus Drittstaaten importierte Produkte. Die bei Import fällige CO₂-Abgabe errechnet sich aus dem bei der Produktion ausgestoßenem Kohlendioxid und dem jeweils aktuellen CO₂-Preis im EU-ETS. Sie entfällt, wenn der Importeur nachweist, dass die CO₂-Abgabe im Herkunftsland genauso hoch ist wie in der EU. Von CBAM erfasst werden sollen die Branchen Zement, Dünger, Eisen und Stahl, Aluminium, Strom.
CCS ist die Abscheidung und Speicherung von CO₂. Dabei werden die Abgase eines Kraftwerks eingefangen und verflüssigt. Diese werden unterirdisch gelagert, zum Beispiel in Saline-Reservoirs oder erschöpften Öl oder Gasfeldern. Diese unterirdische Lagerung wird vorgenommen, um Treibhausgaseffekte durch Abgase dauerhaft zu vermeiden.
Anpassung (adaption) bezieht sich auf Anpassungen in ökologischen, sozialen oder ökonomischen Systemen als Reaktion auf tatsächliche oder erwartete klimatische Reize und deren Auswirkungen. Es bezieht sich auf Veränderungen in Prozessen, Praktiken und Strukturen, um potenzielle Schäden zu mildern oder von Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu profitieren.
Um die Treibhausgasemissionen besser vergleichen zu können, wird alles in CO₂-Äquivalente (CO₂e) umgerechnet. Der Grund ist, dass die verschiedenen Gase einen sehr unterschiedlichen Grad der Wirksamkeit auf das Klima haben. Lachgas (N2O) ist beispielsweise circa 310mal so wirksam wie Kohlendioxid (CO₂).
Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument, mit dem die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO₂) gesenkt werden. Dabei wird politisch entschieden, wie viele Treibhausgase von allen Teilnehmenden zusammen ausgeschieden werden dürfen. Eine Höchstgrenze für die einzelnen Teilnehmer gibt es nicht.
Jedes Unternehmen, das Treibhausgase emittiert, zahlt für jede Tonne CO₂ einen Preis, indem es dafür Zertifikate erwirbt. Der Preis für diese Zertifikate entsteht durch Handel ("Trade") am Markt. Je weniger Ausstoß von Treibhausgasen erlaubt ist, desto knapper und damit teurer werden die Zertifikate.
Der CO₂-Fußabdruck dient als Indikator für die Klimarelevanz von Aktivitäten, Prozessen oder Handlungen. Erfasst wird dabei das Gesamtvolumen an Treibhausgasen, welches direkt oder indirekt durch eine Aktivität verursacht wird. Dieser Fußabdruck kann sowohl für Unternehmen und Individuen als auch für einzelne Produkte und Dienstleistungen gemessen werden. Der CO₂-Fußabdruck zeigt dadurch Betrieben, in welchen Bereichen die meisten Treibhausgase freigesetzt werden und wo das größte Potenzial für Einsparungsmaßnahmen liegt.
Der Begriff CO₂-neutral beschreibt ein Unternehmen, dessen Netto-CO₂-Emissionen in Summe gleich null sind. Dieser Prozess erfordert die Messung der gesamten CO₂-Emissionen sowie aktive Schritte, den Emissionshaushalt des entsprechenden Unternehmens zu verringern. Für die restlichen CO₂-Emissionen, die das Unternehmen nicht verringern kann, gibt es die Möglichkeit des Ankaufs von CO₂-Zertifikaten. Diese Zertifikate tragen zur Finanzierung von CO₂-verringernden Projekten bei.
Ein Zertifikat ist im Umweltrecht ein verbrieftes Recht, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge eines Schadstoffes zu emittieren. CO₂-Zertifikate sind an den Energiebörsen handelbar, wodurch das CO₂-Emissionsrecht einen Marktpreis bekommt. Indem immer weniger Zertifikate ausgegeben werden, sollen die Unternehmen einen Anreiz erhalten, in klimafreundliche Techniken zu investieren.
Seit 2013 gibt es eine EU-weite Zertifikat-Obergrenze (Cap) und EU-weit einheitliche Zuteilungsregeln. Wobei der überwiegende Teil der Emissionszertifikate nicht mehr kostenlos vergeben, sondern versteigert wird.
Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Erweiterung der finanziellen Berichterstattung um nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Aspekte verabschiedet (2014/95/EU). Im März 2017 wurde diese Richtlinie in deutsches Recht, insbesondere ins Handelsgesetzbuch (HGB), überführt.
Von der Berichtspflicht unmittelbar betroffen sind insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden beziehungsweise einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro beziehungsweise einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro.
Darüber hinaus enthält das Gesetz spezielle Konzernberichtspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen. Die betroffenen Betriebe müssen für alle nach dem 31. Dezember 2016 beginnenden Geschäftsjahre über einzelne nichtfinanzielle Aspekte, insbesondere ihre Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie über die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit, berichten.
Dies kann durch Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts oder durch einen gesonderten "nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht" erfolgen. Die Berichterstattung soll anhand eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Wesentlichkeitsmaßstabs erfolgen.
Ab dem Jahr 2024 soll mittels der Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) der Anwendungsbereich auf einen deutlich breiteren Adressatenkreis ausgedehnt werden.
Mit Corporate Social Responsibility wird die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen umschrieben. Unternehmen integrieren mit CSR soziale und ökologische Aspekte in ihre Geschäftstätigkeit und Strategie.
Die CSRD ist eine Überarbeitung der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung (NFRD) und ersetzt diese im Wesentlichen. Sie legt eine spezifische und detailliertere Struktur und Inhalte fest, die alle großen Unternehmen sowie kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen offenlegen müssen. Außerdem wird sie die Angleichung zwischen der Taxonomie und der SFDR in Bezug auf die Definition, Messung und Offenlegung von ESG-Daten sicherstellen. Die erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ab dem Geschäftsjahr 2024 für die schon bisher NFRD-pflichtigen Unternehmen gelten und ab dem Geschäftsjahr 2025 gestaffelt für die CSRD-pflichtigen Unternehmen.
Wollen Sie mehr zur so genannten CSRD wissen? Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu.
D
Dekarbonisierung beschreibt den Prozess der Reduktion der durch wirtschaftliche Aktivitäten produzierten Kohlendioxidemissionen durch den Einsatz kohlenstoffarmer Energiequellen, wodurch ein geringerer Ausstoß von Treibhausgasen in die Atmosphäre erreicht wird.
Delegierte Rechtsakte sind von der Europäischen Kommission erlassene Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, die der Änderung oder Ergänzung von nicht wesentlichen Vorschriften von Rechtsakten dienen. Die Befugnisse der EU-Kommission, delegierte Rechtsakte zu erlassen, unterliegen strengen Bedingungen – so darf der delegierte Rechtsakt die wesentlichen Vorschriften des Basisrechtsaktes nicht ändern; und er darf nur allgemeine Gültigkeit haben (das heißt, er darf nicht auf Einzelsituationen eingehen).
Die EU-Kommission konsultiert Sachverständige der EU-Mitgliedstaaten, bevor sie delegierte Rechtsakte erlässt. Außerdem können sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union die Übertragung der Befugnis an die Kommission widerrufen. Zudem kann ein von der Kommission erlassener delegierter Rechtsakt nur in Kraft treten, wenn der Rat oder das Parlament innerhalb einer im Basisrechtsakt festgelegten Frist, im Allgemeinen zwei Monate, keine Einwände erhebt. Delegierte Rechtsakte werden üblicherweise genutzt, wenn Rechtsakte – und deren Anhänge – (regelmäßig) an technische oder wissenschaftliche Fortschritte angepasst werden müssen.
Der delegierte Rechtsakt setzt Artikel 8(4) der Taxonomie-Verordnung um und fügt wichtige Vorgaben zu ihrer Erfüllung hinzu. Die Taxonomie-Verordnung und dieser delegierte Rechtsakt ergänzen die nichtfinanzielle Berichtspflicht (NFRD) und die Offenlegungsverordnung (SFDR), indem sie einen gemeinsamen Bezugsrahmen für die Berichterstattung über den Übereinstimmungsgrad mit der Definition nachhaltiger Aktivitäten gemäß der Taxonomie-Verordnung realisieren. Der delegierte Rechtsakt wurde parallel entwickelt und soll mit den technischen Regulierungsstandards der SFDR und den Regeln für die nichtfinanzielle Berichterstattung durch die NFRD konsistent sein.
Der delegierte Rechtsakt definiert Begrifflichkeiten und legt den Inhalt und die Darstellung der Informationen fest, die Unternehmen, Kreditinstitute, Investmentfirmen, Versicherungen und Asset-Manager gemäß Artikel 8 Absätze 1 und 2 der Taxonomieverordnung offenlegen sollen.
Durch Finanzunternehmen sowie Unternehmen der Realwirtschaft offen gelegte Informationen sollen sich demnach auf den jährlichen Berichtszeitraum des vorangegangenen Jahres beziehen und im Finanzbericht die wichtigsten Leistungsindikatoren für die vorangegangenen fünf Berichtszeiträume berichtet werden. In den Annexen werden die Leistungskennzahlen definiert und tabellarische Templates zur Veröffentlichung vorgestellt.
Das Bundeskabinett hat am 5. Mai 2021 die Deutsche Sustainable-Finance-Strategie beschlossen. Ziel der Strategie ist es, Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden insgesamt 26 Maßnahmen in einem Strategiepapier vorgeschlagen, unter anderem Finanzierungsmittel zur Förderung der Transformation bereitzustellen und Indikatoren zu erarbeiten, um die Entwicklungen am Sustainable-Finance-Standort Deutschland besser zu messen und zu analysieren.
Durch Finanzunternehmen sowie Unternehmen der Realwirtschaft offen gelegte Informationen sollen sich demnach auf den jährlichen Berichtszeitraum des vorangegangenen Jahres beziehen und im Finanzbericht die wichtigsten Leistungsindikatoren für die vorangegangenen fünf Berichtszeiträume berichtet werden. In den Annexen werden die Leistungskennzahlen definiert und tabellarische Templates zur Veröffentlichung vorgestellt.
Der DNK stellt einen standardisierten Rahmen für die Berichtserstattung des Nachhaltigkeitsmanagements von Unternehmen zur Verfügung. Er umfasst ESG-Kriterien und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und eröffnet auch die Möglichkeit, nach EU-Taxonomie zu berichten.
Keine Maßnahme sollte zu einer Beeinträchtigung eines der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie nach Artikel 17 der Taxonomie-Verordnung führen. Eine Tätigkeit gilt als erheblich schädigend für den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, wenn sie den guten Zustand und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme oder den Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten, einschließlich derjenigen von unionsweitem Interesse, erheblich beeinträchtigt.
E
Die EFRAG ist eine private Vereinigung, die 2001 mit Unterstützung der Europäischen Kommission gegründet wurde. Die EFRAG bietet der EU-Kommission technische Beratung in Form von vollständigen Entwürfen für EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards und/oder Entwürfen für Änderungen dieser Standards. Die Mitgliedsorganisationen sind europäische Interessengruppen, nationale Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Die Aktivitäten der EFRAG gliedern sich in zwei Säulen:
- Rechnungslegung: Einflussnahme auf die Entwicklung von IFRS-Standards aus europäischer Sicht und deren Beitrag zur Effizienz der Kapitalmärkte sowie Beratung der EU-Kommission bei der Übernahme von IFRS-Standards (und deren Änderungen).
- Nachhaltigkeitsberichterstattung: Entwicklung von Entwürfen für EU-Normen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und entsprechende Änderungen für die Europäische Kommission.
EMAS ist ein Gütesiegel der Europäischen Union, das für nachhaltiges Umweltmanagement vergeben wird. Damit können Organisationen jeder Art zertifiziert werden, wenn sie die Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllen. Diese beinhalten unter anderem Anforderungen zum Thema Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt und Emissionen.
Das GHG Protokoll unterscheidet im Rahmen von Carbon Accounting (siehe Carbon Accounting) zwischen drei unterschiedlichen Emissionskategorien, sogenannten Scopes. Unter Scope 1 fallen alle direkten Emissionen, also solche die aus Emissionsquellen innerhalb der festgelegten Systemgrenzen stammen, zum Beispiel innerhalb eines Unternehmens entstehen. Scope 2- und Scope 3-Emissionen sind indirekt.
Während Scope 2-Emissionen bei der Erzeugung von Energie, die von außerhalb bezogen wird, entstehen, konzentriert sich Scope 3 auf Emissionen, die durch die Unternehmenstätigkeit verursacht werden, jedoch nicht unter der unmittelbaren Kontrolle des Unternehmens stehen. Dazu zählen alle Emissionen in beide Richtungen der Wertschöpfungskette, also alle Vorgänge von der Gewinnung, über den Transport, bis hin zur Abfallwirtschaft.
Das ESEF ist ein europäisches einheitliches elektronisches Berichtsformat für Unternehmensabschlüsse. Als Berichtsformat ist grundsätzlich xhtml vorgesehen. In IFRS-Konzernabschlüssen sind Abschlussinformationen mittels iXBRL zusätzlich so zu etikettieren („tagging“), dass sie maschinell ausgelesen werden können.
Wollen Sie mehr wissen? Informationen zum europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat finden Sie in englischer Sprache auf der Website der European Securities und Markets Authority (ESMA).
Die ESG-Kriterien umfassen die drei nachhaltigkeitsrelevanten Verantwortungsbereiche von Unternehmen. Durch die Aspekte Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) werden die Unternehmensleistungen im Bereich Nachhaltigkeit gemessen.
Der international verbreitete Begriff "ESG-Integration" bedeutet, dass konventionelle Kapitalanleger systematisch Umwelt-, Sozial-, und Governance-Aspekte (ESG) bei der Wertpapieranalyse beachten.
Verfahren zur Beurteilung von Unternehmen, Projekten oder Staaten hinsichtlich ihrer Leistung in Bezug auf vorab bestimmte ESG (Environmental, Social, Governance) Kriterien. Die Bewertung des Nachhaltigkeitsengagements eines Unternehmens erfolgt durch spezialisierte Nachhaltigkeitsratingagenturen und bildet die Grundlage für die Anlageentscheidungen vieler nachhaltig orientierter Investoren.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist eine unabhängige Behörde, deren Ziel es ist, die Stabilität des Europäischen Finanzsystems durch den Schutz der Anleger und die Förderung organisierter Finanzmärkte zu gewährleisten. Dabei konzentriert sich die ESMA auf vier Bereiche:
- die Bewertung von Risiken für Anleger, Märkte und Finanzstabilität,
- die Fertigstellung eines einheitlichen europäischen Regelwerks für die EU-Finanzmärkte,
- die Beaufsichtigung von Ratingagenturen, Transaktionsregister für Verbriefungen
- und schließlich die Förderung der aufsichtlichen Konvergenz.
Wollen Sie mehr wissen? Hier finden Sie die Website der ESMA.
Das europäische Emissionshandelssystem ist das erste und weltweit größte Handelssystem und vertritt mehr als drei Viertel des globalen CO₂-Handels. Es handelt sich um ein sogenanntes "Cap and Trade" System, bei welchem die gesamte maximal zulässige Emissionsmenge limitiert wird (Cap). Innerhalb dieses Limits können die Teilnehmer Emissionsrechte handeln (Trade). Die Teilnehmer stammen aus 30 europäischen Ländern (EU-27 sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) und umfassen circa 11.000 energieintensive Anlagen aus der Energieerzeugung und der verarbeitenden Industrie.
Der European Green Bond Standard (EUGBS) ist ein freiwilliger Standard, der dazu beitragen soll, die ökologischen Ambitionen des Marktes für grüne Anleihen zu steigern und zu erhöhen. Die Einführung dieses Standards war eine Maßnahme im Aktionsplan 2018 der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und ist Teil des European Green Deal. Der Standard wurde von der Technical Expert Group (TEG) definiert.
Die EU-Taxonomie beschreibt ein einheitliches europäisches Klassifizierungsverfahren zur Bewertung von Objekten beziehungsweise wirtschaftlichen Aktivitäten unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Somit werden Regeln und Rahmenbedingungen zur Nachhaltigkeitsbewertung von wirtschaftlichen Aktivitäten geschaffen.
F
Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission das sogenannte "Fit-for-55"-Gesetzpaket, mit dem die EU eine Senkung des Treibhausausstoßes bis 2055 erreichen möchte, vorgestellt. Die insgesamt 12 Richtlinien und Verordnungen betreffen konkrete Maßnahmenbündel, welche die Wirtschaft in Europa auf breiter Front vor neue Herausforderungen zur Realisierung der angestrebten Klimaziele der EU stellt. Die Regulierungsentwürfe dienen der Umsetzung des "Green Deal".
Zentrale Vorhaben des "Fit-For-55"-Pakets sind die Neuordnung des europäischen Emissionshandels einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, die Überarbeitung der Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Richtlinie, eine Verschärfung der CO₂-Flottengrenzwerte und ein Vorschlag zur stärkeren Harmonisierung der Energiesteuern. Die Entwürfe bedürfen in einem nächsten Schritt einer Debatte und Verhandlungen auf Ebene der Mitgliedstaaten, damit schließlich die gemeinsame Verabschiedung erfolgen kann. Die Abstimmungsdebatte ist eröffnet – sie dürfte Monate andauern.
G
Governance bezieht sich auf das System aus Praktiken und Richtlinien, durch welche ein Unternehmen gesteuert wird.
Die "Green Asset Ratio" (GAR) misst den Anteil grüner Bilanzpositionen (zum Beispiel Kredite an Unternehmen) an der gesamten Bilanzsumme von Finanzinstituten. Dadurch soll dargestellt werden, wie nachhaltig Banken ihre Finanzierung ausrichten.
Governance bezieht sich auf das System aus Praktiken und Richtlinien, durch welche ein Unternehmen gesteuert wird.
Mit dem "Green Deal" der Europäischen Union soll der Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gestaltet werden. Die EU verpflichtet sich durch den "Green Deal", bis zum Jahre 2050 die Nettoemission von Treibhausgasen in der EU auf null zu reduzieren.
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG) wurde vom World Resources Institute (WRI) und der Unternehmensinitiative World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) ausgearbeitet. Viele Unternehmen richten sich bereits danach und auch fast alle branchenspezifischen Standards werden davon abgeleitet. Im Sinne des Greenhouse Gas Protocol sollen neben direkten Emissionen, die etwa im Produktionsprozess durch Maschinen oder aufgrund von Dienstreisen entstehen (Scope 1), möglichst auch solche aufgezeigt werden, die etwa als Folge der Stromnutzung oder bei Zulieferern anfallen (Scope 2 und 3).
Ein grüner Kredit, oder "Green Loan", ermöglicht die Finanzierung ökologisch nachhaltiger beziehungsweise umweltfreundlicher Projekte. Im Sinne der EU-Taxonomie wurden die "Green Loan Principles" geschaffen, welche einheitliche Standards für die Verwendung, Transparenz und Berichterstattung von solchen Krediten festlegen.
Die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Grundlage der GRI ist ein kontinuierlicher internationaler Dialog, der eine Vielzahl von Anspruchsgruppen (unter anderem Firmen, staatliche Organisationen, Menschenrechts-, Umwelt-, und Arbeitsorganisationen) einbezieht. Die GRI will damit die Qualität der Berichterstattung erhöhen, standardisieren und somit vergleichbarer machen. 2016 wurden die GRI G4-Richtlinien zu sogenannten Sustainability Reporting Standards (SRS) weiterentwickelt.
I
Die privatrechtliche IFRS Foundation wurde gegründet, um klare, einheitliche, qualitativ hochwertige, und international anerkannte Rechnungslegungsstandards zu schaffen. Die IFRS Accounting Standards werden vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt und die IFRS Sustainability Disclosure Standards werden vom neuen International Sustainability Standards Board (ISSB) festgelegt. Die International Accounting Standards legen fest, wie ein Unternehmen seine Abschlüsse erstellt; durch die europäische IAS-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den vom IASB entwickelten International Accounting Standards aufzustellen, soweit diese von der Europäischen Kommission anerkannt sind. Die Sustainability Disclosure Standards werden beschreiben, wie ein Unternehmen seine nachhaltigkeitsbezogenen Informationen offenlegt.
Wollen Sie mehr wissen? Hier geht es zur Website der IFRS-Foundation. Die IAS-Verordnung finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu.
Ziel des ISSB ist es, eine umfassende globale Grundlage für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsstandards zu schaffen und dazu beizutragen, die Nachfrage von Investoren und Finanzmärkten nach verständlichen und zuverlässigen ESG-Informationen von Unternehmen zu erfüllen. Der ISSB, als Teil der IFRS Foundation, einem privaten Gremium, baut auf der Arbeit bestehender, auf Investoren ausgerichteter Berichterstattungsinitiativen auf, darunter die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Wollen Sie mehr wissen? Hier finden Sie die Website des ISSB.
K
Mit dem englischen Begriff key performance indicators (KPIs) werden in der Betriebswirtschaftslehre Kennzahlen bezeichnet, die sich auf den Erfolg, die Leistung oder Auslastung des Betriebs, seiner einzelnen organisatorischen Einheiten oder einer Maschine beziehen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie wurden für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen verschiedene KPIs definiert, die Aufschluss darüber geben sollen, wie groß der Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten ist.
Für Nicht-Finanzunternehmen wurden als KPIs Umsatz, CapEx (Investitionsausgaben) und OpEx (Betriebsausgaben) definiert, für Kreditinstitute ist das zentrale KPI die Green Asset Ratio. Der Delegierte Rechtsakt legt insbesondere die Definitionen für die drei Kennzahlen fest und macht Vorgaben zu ihrer Ermittlung.
L
Der Begriff Leistungsindikator bezieht sich hier auf Messgrößen, die die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens in qualitativer oder quantitativer Form messen. Die Indikatoren können sowohl im internen Controlling und Management verwendet werden als auch bei der externen Kommunikation. Nutzern aus dem Kapitalmarkt dienen sie beispielsweise dazu, diese in ihre Analysemodelle zu integrieren oder Kennzahlen zu ermitteln (zum Beispiel Emissionen pro Leistungseinheit).
Die Lieferkette (auch: Supply Chain) ist die Abfolge von Tätigkeiten oder Akteuren, durch die Produkte und/oder Dienstleistungen für die Organisation zur Verfügung gestellt werden. Je nach Geschäftsfeld eines Unternehmens können Lieferketten unterschiedlich lang beziehungsweise verzweigt sein. Die Tiefe der Lieferkette bezeichnet die Stufen Rohstoffgewinnung, Vorfertigung, Veredelung, Produktion, Vertrieb und Logistik. Die Produktverantwortung bezieht sich darüber hinaus unter Umständen auch auf den Gebrauch der Produkte durch die Kunden sowie das Recycling und die Entsorgung (Wertschöpfungskette).
N
NACE ist ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen, das auch in der EU-Taxonomie Anwendung findet.
2021 wurde in Deutschland ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt. Es umfasst auch alle CO₂-Emissionen, die in den Bereichen Verkehr und Wärme ausgestoßen werden. Das sind Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 auch Kohle. Der Preis je Tonne CO₂ beträgt ab 2021 zunächst 25 EUR und soll bis 2025 auf 55 EUR ansteigen.
In der Net Zero Banking Alliance Germany haben sich sieben deutsche Banken zusammengeschlossen. Die beteiligten Finanzinstitute BNP Paribas, Commerzbank, Deutsche Bank, DKB, DZ Bank, ING, LBBW und Umweltbank engagieren sich für das Thema Sustainable Finance und haben sich dazu verpflichtet, ihre Portfolios klimaneutral und im Einklang mit den Pariser Klimazielen zu gestalten. Das bedeutet, dass die mit Investitionen oder Krediten verbundenen CO₂-Emissionen in Übereinstimmung mit den Pariser Klimazielen bis auf netto null (net zero) in der Mitte des Jahrhunderts reduziert werden müssen.
Eine "Nichtfinanzielle Erklärung", oder auch "Nichtfinanzielle Information", ist eine von Unternehmen verfasste Erklärung zu den Themen Umwelt, Arbeitnehmerbelange, Soziales, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Aufgabe der nichtfinanziellen Berichterstattungspflicht in Einzel- und Konzernabschluss ist es, die Transparenz der Sozial- und Umweltberichterstattung der Unternehmen und Konzerne aller Branchen auf ein vergleichbares Niveau zu heben und durch die Offenlegung dieser Informationen das Vertrauen von Verbrauchern in die Unternehmen und deren Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte zu steigern.
Zusätzlich soll mit der Offenlegung auch eine stärkere Verankerung der nichtfinanziellen Aspekte im Verhalten von Unternehmen bewirkt werden. Die nichtfinanzielle Berichterstattung hat somit primär sowohl eine Informationsfunktion als auch eine Rechenschaftslegungsfunktion und sekundär auch eine verhaltensbeeinflussende Funktion. Gemäß der EU-Richtlinie 2014/95/EU müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2017 eine NFE publizieren.
Die NFRD ist eine Erweiterung der Anforderungen an die jährliche Finanzberichterstattung (Rechnungslegungsrichtlinie) für große Unternehmen, die diese zur Veröffentlichung von nicht finanziellen Informationen (hier ESG-Daten) verpflichtet. Sie legt für Unternehmen fest, wie sie ihren Ansatz zur Bewältigung ökologischer und sozialer Herausforderungen offenlegen. Sie verpflichtet die Unternehmen, neben der Finanzberichterstattung auch ökologische und soziale Faktoren in ihre Jahresberichte aufzunehmen. Die NFRD wird ab 2024 teilweise durch die CSRD ersetzt.
Wollen Sie mehr wissen? Die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nicht finanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen – konsolidierter Rechtsakt über EUR-Lex (Stand: Dezember 2014) ist abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu .
S
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol Corporate Standard) unterscheidet zwischen direkten und indirekten Emissionen von Treibhausgasen. Die direkte Freisetzung betrifft alle Gase, die ein Unternehmen selbst in die Umgebung entlässt. Diese Gasmengen kann ein Betrieb direkt messen. Indirekt sind die im Verlauf der Lieferkette von Wirtschaftspartnern freigesetzten klimaschädlichen Gase. Stammen diese aus der Nutzung bereitgestellter Energie in Form von Strom, Wärme oder Kälte, lässt sich ihre Menge anhand des Verbrauchs relativ leicht bestimmen. Bei allen anderen indirekt freigesetzten Treibhausgasen ist die Ermittlung der Mengen etwas kompliziert.
Die Begriffe Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen beziehen sich auf diese drei unterschiedlichen Bereiche:
- Scope 1 umfasst die direkte Freisetzung klimaschädlicher Gase im eigenen Unternehmen.
- Scope 2 umfasst die indirekte Freisetzung klimaschädlicher Gase durch Energielieferanten.
- Scope 3 umfasst die indirekte Freisetzung klimaschädlicher Gase in der vor- und nachgelagerten Lieferkette
Die SDG der Vereinten Nationen definieren ökologische, wirtschaftliche, soziale und ethische Ziele für eine weltweit nachhaltige Entwicklung. Die SDG, auch bekannt als Agenda2030, sind 17 von der UN gesetzte politische Ziele, die darauf abzielen, nachhaltige Entwicklungen voranzutreiben. Die Ziele sind unter anderem Armut reduzieren, Gleichberechtigung herstellen, nachhaltigen Konsum fördern, klimafreundliche Aktivitäten vorantreiben und Ungleichheit reduzieren. Dabei berücksichtigen die SDGs alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ESG): Soziales, Umwelt und Wirtschaft. Die SDG traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft.
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (Verordnung (EU) 2019/2088) wurde entwickelt, um die Transparenz von Finanzinstituten und Marktteilnehmern in Bezug auf Nachhaltigkeit zu erhöhen und in der Folge den Kapitalfluss in Richtung nachhaltigerer Anlageoptionen zu fördern. Sie verlangt von den Finanzmarktteilnehmern standardisierte Angaben darüber, wie ESG-Faktoren sowohl auf Unternehmensbasis auch auf Produktebene integriert werden.
Wollen Sie mehr wissen? Die Sustainable Finance Disclosure Regulation ist abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj?locale=de.
Stakeholder sind alle internen und externen Personengruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten gegenwärtig oder in Zukunft direkt oder indirekt betroffen sind.
Als "Stranded Assets" werden Vermögenswerte bezeichnet, welche innerhalb kurzer Zeit wertlos werden. Grund für diesen plötzlichen Wertverfall können unter anderem auch Klimarisiken sein.
Der Sustainable-Finance-Beirat wurde 2019 ins Leben gerufen und setzt sich aus 38 Vertretern und Vertreterinnen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft sowie verschiedenen Bundesressorts und elf Organisationen mit Beobachterstatus zusammen. Die Aufgabe des Beirats ist es, bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer Sustainable-Finance-Strategie zu beraten, bestehende Expertise zu bündeln und den Dialog zwischen den relevanten Akteuren zu fördern. Im April 2022 lief die Bewerbungsfrist für die nächste Amtsperiode des Beirates aus. In Kürze ist mit der Verkündigung der Neubesetzung zu rechnen.