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Berichterstattungspflichten für KMU verhältnismäßig ausgestalten!

Sustainable Finance-Beirat versendet Offenen Brief
Gruppenbild der ständigen Beobachter im Beirat Sustainable Finance

Der Beirat für Sustainable Finance für die 20. Legislaturperiode, der Mitte 2022 die Arbeit aufgenommen hat

© Bundesfinanzministerium / Photothek

In einem Offenen Brief hat der Sustainable Finance-Beirat der deutschen Bundesregierung (SFB) Ende Oktober unter anderem gefordert, die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß den Grundsätzen von Verhältnismäßigkeit und Wesentlichkeit auszugestalten.

Das Gremium berät die Bundesregierung als unabhängige Multistakeholder-Dialogplattform insbesondere bei der Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer Sustainable-Finance-Strategie.

In seinem Schreiben, das an verschiedene europäische und internationale Institutionen sowie die Bundesregierung ging, unterstreicht der SFB die Bedeutung einer ehrgeizigen europäischen und internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung und spricht Empfehlungen für Standardsetzer aus.

Ausdrücklich verweist der Beirat dabei auf die Bedeutung einer vollständigen Widerspruchsfreiheit zwischen internationalen und EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Zudem fordert er Verhältnismäßigkeit insbesondere für KMU und Start-ups. Bei der Standardsetzung müsse berücksichtigt werden, dass kleine und mittlere sowie neu gegründete Unternehmen Teil der globalen Wertschöpfungsketten seien. Damit müssten sie ihren Geschäftspartnern Daten rund um Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zur Verfügung stellen – auch, wenn sie nicht direkt in den Anwendungsbereich der Regulierungen fielen.

Der komplette Offene Brief zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist als PDF-Dokument abrufbar von der Website des SFB.

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Dr. Rainer Kambeck Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand