Ab dem 1. Januar 2025 sollen Unternehmen in Deutschland die technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) ihrer elektronischen Kassensysteme auch elektronisch beim Finanzamt anmelden können – hierzu verpflichtet wären sie bereits seit viereinhalb Jahren.
Elektronische Kassensysteme ab Mitte 2025 beim Finanzamt anmelden
Seit 2020 bestehende Pflichten sollen nun auch erfüllbar werdenWie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Ende Juni mitteilte, steht die Meldemöglichkeit für TSE – wie auch für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler – ab dem kommenden Jahr über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Unternehmen müssten entsprechende Systeme bis spätestens 31. Juli 2025 den Behörden melden, so das Ministerium.
Pikant: Die Pflicht, an jeder elektronischen Kasse eine TSE zu installieren und sie dann binnen eines Monats beim Finanzamt anzumelden, besteht bereits seit dem 1. Januar 2020. Bis zum jüngsten Schreiben des Bundesfinanzministeriums hatte die einzige Kommunikation hierzu in einem Brief von 2019 bestanden, in dem die Unternehmen gebeten wurden, von einer Mitteilung in dieser Sache an das Finanzamt abzusehen, bis es eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit gebe.
Kassenbons sorgen immer noch für Müllberge
Nicht das einzige Problem, das die Unternehmen noch heute mit dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vom 22. Dezember 2016 haben. Dieses "Kassengesetz" sieht auch vor, dass TSE-Kassen zwingend Belege für die Kunden ausgeben müssen. Die Folge sind Berge von Papiermüll.
Zwar könnte ein elektronischer Kassenbon Abhilfe schaffen, doch gerade für kleine Unternehmen sind die erforderlichen Investitionen zu hoch. Zudem müssten sie für Kunden, die den elektronischen Bon nicht nutzen möchten, weiterhin einen gedruckten Kassenzettel zur Verfügung stellen – auch, wenn es sich nur um Centbeträge handelt.
Praxisnahe Lösungen nötig
Der Einzelhandel braucht praxisnahe Lösungen, die auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar sind – und keinen doppelten Aufwand für zwei verschiedene Bonsysteme. Eine pragmatische Regelung wäre zum Beispiel, die Betriebe von der Pflicht zu entbinden, Bons für Kunden auszudrucken, die gar keine haben möchten.
Zudem zeigt sich hier einmal mehr, wie wichtig eine klare, transparente Kommunikation der Verwaltung ist – nicht nur in diesem Prozess. Denn nur sie schafft Planbarkeit und Vertrauen.
Das Schreiben des BMF vom 28. Juni 2024 besagt zu den Kassensystemen: |
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