Die IHKs in Planverfahren

Auch die IHKs werden gehört, wenn wirtschaftsrelevante Planungen anstehen

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Soll beispielsweise ein Supermarkt erweitert oder ein Industriegebiet ausgewiesen werden, bringt die IHK-Organisation als Träger öffentlicher Belange die Interessen der Wirtschaft in die jeweiligen Planungsprozesse ein – von der Landesentwicklungsplanung bis hin zur Bauleitplanung.

Die Industrie- und Handelskammern werden dabei frühzeitig angehört und erhalten Einsicht in Planungsunterlagen. In ihren Stellungnahmen bringen die IHKs das Interesse und die Betroffenheit der Mitgliedsunternehmen gegenüber der planenden Gebietskörperschaft zur Geltung.

Im Jahr 2023 bezogen die IHKs insgesamt rund 20.000mal Position zu unterschiedlichen Planverfahren. Dabei entfielen

  • 84 Stellungnahmen auf Landesentwicklungsplanungen,
  • 179 Stellungnahmen auf Regionalplanungen,
  • 218 Stellungnahmen auf regionale Flächennutzungspläne,
  • 4.478 Stellungnahmen auf Flächennutzungspläne,
  • 11.281 Stellungnahmen auf Bebauungspläne,
  • 849 Stellungnahmen auf Einzelhandelsvorhaben und
  • 331 Stellungnahmen auf Planfeststellungsverfahren.

Dazu kommen noch freiwillige Beteiligungen bei informellen Planungen wie etwa Konzepten (659 Stellungnahmen) und Satzungen (1.248 Stellungnahmen).

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Porträtfoto Anne-Kathrin Tögel
Anne-Kathrin Tögel Referatsleiterin Stadtentwicklung und Flächenpolitik