Die DIHK formuliert auf Bundesebene Anregungen zur Fortentwicklung des öffentlichen Baurechts für die gewerbliche Wirtschaft. Dies hat Einfluss auf das Baugesetzbuch und das Bauordnungsrecht.
Baugesetzbuch und Raumordnung
Das öffentliche Baurecht besteht aus dem Baugesetzbuch, das bundeseinheitlich den Rahmen für die Planung baulicher Anlagen bestimmt, und dem in den Landesbauordnungen geregelten Bauordnungsrecht, das objektbezogen die Anforderungen für einzelne Bauwerke festlegt.
Auf Grundlage des Baugesetzbuches schreiben die Gemeinden ihre planerischen Zielvorstellungen für das Gemeindegebiet im Flächennutzungsplan fest; im Bebauungsplan werden diese Ziele grundstücksbezogen präzisiert. Die IHKs sind als Träger öffentlicher Belange in alle Planungsprozesse einbezogen; neben der kommunalen Bauleitplanung auch in die Raumplanungen in den Regionen und des Bundeslandes. Sie können die Landes-, Regional- oder Kommunalplanung durch eigene Vorschläge aktiv mitgestalten, etwa über Einzelhandelsgutachten, und wirken als Konsultationspartner mit.
Vor diesem Hintergrund unterbreitet die DIHK auf Bundesebene Anregungen für die Fortentwicklung des öffentlichen Baurechts aus Gesamtsicht der gewerblichen Wirtschaft. Die Interessen von Einzelhandels- und Industriebetrieben sollen dabei ebenso in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden wie die der Dienstleistungs- oder Tourismusbranche.
Im Juli 2020 hat die DIHK eine Stellungnahme zur Baulandmobilisierungsnovelle (PDF, 129 KB) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) formuliert. Die gewerbliche Wirtschaft begrüßt die Initiative der Bundesregierung, Bauland mobilisieren zu wollen. Aus Sicht der Betriebe ist allerdings die Ausrichtung auf den Wohnungsbau zu einseitig.
Vielmehr wäre es wichtig, die Mobilisierung gleichermaßen für die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen vorzusehen. Das würde den Ansatz der letzten Baugesetzbuchnovelle zur Stärkung der Innenentwicklung fortsetzen, was insbesondere durch das Einführen eines "Urbanen Gebiets" in die Baunutzungsverordnung erfolgte und wäre gerade in Zeiten von Covid-19 ein wichtiges Signal für den Handel, das Gastgewerbe und Dienstleistungen, aber auch die Produktion in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren.