Bauplanungsrecht

Modelle von Gebäuden und Windrädern auf einem Tisch

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt

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Darf ich auf meinem Grundstück im Gewerbegebiet auch Wohnungen bauen? Ist in Nachbarschaft zu Landschaftsschutzgebieten auch emittierende Produktion möglich? Und wo sind Windkraftanlagen zulässig? Solche und ähnliche Fragen klärt das Bauplanungsrecht.

Das Bauplanungsrecht gehört dem öffentlichen Recht an und dient allgemein der Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken sowie der städtebaulichen Entwicklung von Kommunen. Dazu zählen beispielsweise das Bauleitplanungrecht, das Gemeindesatzungsrecht, die Planzeichenverordnung oder das Planungssicherstellungsgesetz.

Geregelt werden unter anderem die Zulässigkeit von Vorhaben, ihre Erschließung oder etwa auch gemeindliche Vorkaufsrechte. Instrumente des Bauplanungsrechtes sind unter anderem:

  • Flächennutzungspläne
  • Bebauungspläne
  • vorbereitende Bauleitpläne
  • Vorhaben- und Erschließungspläne
  • Veränderungssperren
  • Zurückstellung von Baugesuchen
  • städtebauliche Verträge

Da Festschreibungen aus dem Bauplanungsrecht in vielerlei Weise auf unternehmerische Entscheidungen Einfluss nehmen, bezieht die DIHK regelmäßig Position zu relevanten Gesetzgebungsverfahren.

Zur Digitalisierung in der Bauleitplanung hat die DIHK am 7. März 2023 (PDF, 132 KB) Stellung bezogen.

Die in Zusammenhang mit den Einschränkungen der Corona-Pandemie beschlossenen Neuregelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) haben sich nach Einschätzung der Industrie- und Handelskammern (IHKs) bewährt. Die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen im Internet haben in einigen Fällen den Zugang zu Unterlagen erleichtert. Online-Konsultationen konnten die Beteiligung erhöhen. Durch digitale Beteiligten- und Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesse konnten Verfahren zudem etwas beschleunigt werden. Die in dem Entwurf nun vorgesehene erneute Befristung bis 31. Dezember 2023 greift nach Einschätzung der DIHK daher zu kurz. Details entnehmen Sie einer DIHK-Stellungnahme vom 15. Juni 2022 (PDF, 137 KB).



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Porträtfoto Anne-Kathrin Tögel
Anne-Kathrin Tögel Referatsleiterin Stadtentwicklung und Flächenpolitik