Am 13. Dezember 2024 tritt nach einer Übergangsphase von 18 Monaten die EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat und soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Darüber, was Unternehmen in der Praxis beachten sollten, informieren die IHKs unter anderem in Webinaren.
Veranstaltungen zur EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
Angebote aus der IHK-Organisation für Unternehmerinnen und UnternehmerDiese Zusammenstellung befindet sich im Aufbau und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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