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Veranstaltungen zur EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit

Angebote aus der IHK-Organisation für Unternehmerinnen und Unternehmer
Mann nimmt am Laptop an Webinar teil

Die IHK-Webinare können Sie komfortabel online besuchen

© seb_ra / iStock / Getty Images Plus

Am 13. Dezember 2024 tritt nach einer Übergangsphase von 18 Monaten die EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat und soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Darüber, was Unternehmen in der Praxis beachten sollten, informieren die IHKs unter anderem in Webinaren.

Diese Zusammenstellung befindet sich im Aufbau und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ist Ihre Veranstaltung nicht dabei? Dann wenden Sie sich bitte per Mail an web@dihk.de.

TerminVeranstalterAngebot
27. Februar,
13 bis 17 Uhr
IHK KoblenzVerbraucherschutz vor: Die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988
(Präsenzworkshop in Koblenz)
5. März, 
13 bis 14 Uhr
IHK Köln Neue Regeln bei Produktkennzeichnungen – die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
24. März,
8 bis 12:15 Uhr
IHK Mittlerer NiederrheinVorbereitung auf die EU-Produktsicherheitsverordnung neue Regeln für Unternehmen in 2024

Der Weg zu Ihrer IHK

Bei konkreten Einzelfragen hilft Ihnen gerne Ihre Industrie- und Handelskammer weiter. Die für Sie zuständige IHK finden Sie unter www.ihk.de.

EU-Verordnung zur Produktsicherheit

Die Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit vom 10. Mai 2023  können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen.