Pfadnavigation

Versicherungsgewerbe

Informationen für Berater und Vermittler

Allgemeines

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern zum 22. Mai 2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgestaltet: gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) für Versicherungsvermittler und gemäß § 34e GewO für Versicherungsberater.

Versicherungsvermittler und -berater sind verpflichtet, sich im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) einzutragen. Auf die Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn in der Person des Antragstellers folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Sachkunde

Wer braucht einen Sachkundenachweis?

Grundsätzlich benötigt jeder, der als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Der Antragsteller muss mit den versicherungsfachlichen und -rechtlichen Grundlagen sowie mit der Kundenberatung vertraut sein. Bei juristischen Personen muss die Sachkunde grundsätzlich durch alle vertretungsberechtigten Personen nachgewiesen werden.

Wie sehen die Lerninhalte aus?

Die DIHK und das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft BWV haben unter Hinzuziehung eines Expertengremiums einen gemeinsamen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK" entwickelt. Der Rahmenplan soll die Verbindlichkeit und Transparenz der für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele stärken.

Der Rahmenplan wurde mehrfach überarbeitet. Die sechste Auflage, die seit dem 1. Juli 2023 prüfungsrelevant ist, finden Sie hier:
Rahmenplan "Geprüfter Versicherungsfachmann IHK_Geprüfte Versicherungsfachfrau IHK, 6. Auflage (PDF, 1 MB)

Wichtiger Hinweis: Prüfungsrelevante Werte

Seit der Juli-Prüfung 2017 ist das 2. Pflegestärkungsgesetz sowohl im schriftlichen als auch im praktischen Prüfungsteil prüfungsrelevant.

Hier finden Sie die ab dem 1. Januar 2025 geltende Fassung:
Prüfungsrelevante Werte aus der Sozialversicherung und Informationen zu den AVB (PDF, 110 KB)

Praktischer Prüfungsteil

Im praktischen Prüfungsteil muss der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er fachliches Wissen in einem Beratungsgespräch kundengerecht anwenden kann. Dieser Prüfungsteil umfasst (gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 1 VersVermV) die Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten sowie Produktdarstellung und Information.

Grundlage des Gesprächs ist eine der nachfolgenden Fallvorgaben:
Fallvorgaben für den praktischen Prüfungsteil (PDF, 1 MB)

Zudem finden Sie hier den Protokollbogen für Versicherungsvermittler und -berater zum praktischen Prüfungsteil:
Protokollbogen Versicherungsvermittler und -berater (PDF, 21 KB)

Ab Januar 2024 nutzen Sie bitte die folgende Fassung:
Protokollbogen Versicherungsvermittler und -berater ab 2024 (PDF, 81 KB)

Weiterbildungspflicht

Seit dem 23. Februar 2018 besteht für Versicherungsvermittler und -berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte eine gesetzliche Weiterbildungspflicht im Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr. Die DIHK und die IHKs haben dazu im November 2021 gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Liste von häufig gestellten Fragen und Antworten erstellt. Die Liste wurde im August 2023 aktualisiert, weil verschiedene Fragen noch nicht oder nicht ausführlich genug thematisiert worden waren. Die Aktualisierungen beinhalten keine Verschärfungen zulasten der Branche, sondern lediglich Klarstellungen. Die Frage nach einer Übergangsfrist stellt sich deshalb nicht.
FAQ-Liste zur Weiterbildungsverpflichtung, Stand  8. August 2023 (PDF, 242 KB)

Mehr Infos

Ein Übersicht über die IHKs, die die Prüfung anbieten, finden Sie hier:
Standorte der prüfenden IHKs (PDF, 96 KB)

Die bundeseinheitlichen Termine für die Sachkundeprüfung gibt es hier:

Prüfungstermine "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK"

2024202520262027
11. Januar
14. März
11. April
06. Juni
11. Juli
12. September
10. Oktober
07. November
09. Januar
13. März          
10. April
12. Juni
10. Juli
11. September
09. Oktober
13. November
15. Januar
12. März
09. April
11. Juni
09. Juli
10. September
08. Oktober
12. November
14. Januar
04. März
08. April
10. Juni
08. Juli
09. September
07. Oktober
11. November

 

Abgrenzung

Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die IHK-Organisation einen Leitfaden zu den Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes auf den Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen erarbeitet. Die Veröffentlichung hilft bei der Abgrenzung von echten Gruppenversicherungs- und ähnlichen Verträgen und bietet anhand zahlreicher konkreter Beispiele praxisnahe Hinweise für die Vertragsgestaltung:
Aufsichtsmitteilung zum Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungsverträgen (PDF, 64 KB)

Kontakt

Porträtfoto Mona Moraht
Dr. Mona Moraht Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)