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Jetzt Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen einreichen

BMWK verweist auf Fristablauf am 30. September 2024
Bild Artikel Corona-Zuschuss

Die zwischen Juni 2020 und Juni 2022 empfangenen Hilfen müssen jetzt abgerechnet werden

© Sebastian Condrea / Moment / Getty Images

Wer Corona-Wirtschaftshilfen erhalten und noch keine Schlussabrechnung eingereicht hat, kann dies noch bis zum 30. September 2024 nachholen. Andernfalls werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die unter Vorbehalt gewährten Gelder vollständig zurückgefordert.

Die Bewilligungsstellen der Länder benötigen die Schlussabrechnungen, um die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen ermitteln zu können. Bis Ende Juli wurden laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) circa 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht, rund 300.000 stehen noch aus.

Für Letztere tickt nun die Uhr: Um die vorläufig gewährten Hilfen behalten zu können, müssen die Empfänger bis zum 30. September eventuell noch fehlende Unterlagen beibringen und die Abrechnungen einreichen.

Mehr als 63 Milliarden Euro vorläufig bewilligt

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige, deren Umsätze pandemiebedingt erheblich eingebrochen waren, mit Bundesmitteln von mehr als 63 Milliarden Euro unterstützt. Im Interesse einer zügigen Auszahlung wurden die zumeist auf Prognosen basierenden Anträge zunächst vorläufig bewilligt.

Dabei war von vornherein ein nachträglicher Abgleich der prognostizierten mit der der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen. 

Jeder vierte Bescheid mit Rückzahlungsforderungen

Mittlerweile haben die Bewilligungsstellen der Länder nach Angaben des BMWK über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. Dabei wurden die vorläufig gewährten Hilfen in circa 36 Prozent der Fälle bestätigt. Etwa 41 Prozent der Antragstellenden konnten sich über eine Nachzahlung freuen, und rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthielten Rückzahlungsforderungen.

Der schlechteste Fall ist natürlich, wenn die Bewilligungsstellen in Ermangelung einer Schlussabrechnung eine Komplettrückzahlung fordern. Wer dies vermeiden möchte, muss seine Unterlagen bis zum 30. September einreichen. Wissenswertes zu den Überbrückungshilfen und den Link zur Einreichung der Abrechnung gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Umfangreiche Information und Beratung zum Thema bieten auch die Industrie- und Handelskammern.

Kontakt

Evers, Marc_neu
Dr. Marc Evers Referatsleiter Mittelstand, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge