Vermittler von Immobiliardarlehen unterliegen seit dem 21. März 2016 neuen Berufsregeln. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis wurden durch das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie" erheblich verschärft.
Immobiliardarlehensvermittler
Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen hat der Gewerbetreibende künftig neben einer Berufshaftpflichtversicherung auch Sachkunde nachzuweisen.
Dafür muss der Immobiliardarlehensvermittler – soweit er nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügt – eine Prüfung zum/zur "Geprüften Fachfrau/geprüften Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für Angestellte, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position hierfür verantwortlich sind.
Die Sachkundeprüfung "Geprüfter Immobiliardarlehensfachmann IHK/geprüfte Immobiliardarlehensfachfrau IHK" wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Eine Übersicht darüber, welche IHKs diese Prüfung abnehmen, bietet die hier abrufbare
Deutschlandkarte der prüfenden IHKs (PDF, 98 KB)
Die Prüfung soll dazu beitragen, ein klares Anforderungsprofil für den künftigen Vermittler und Berater zu definieren. Zu den geforderten Kompetenzen gehören:
- Sach- und Fachkompetenz
- Kundenorientierte Beratungsqualität
- Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit an geänderte Rahmenbedingungen
- Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln
Näheres zur Sachkundeprüfung ist in §§ 1 bis 3 sowie den Anlagen 1 und 2 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der ImmVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.
Der Rahmenplan steht hier zum Download bereit:
Rahmenplan Geprüfte Immobiliardarlehensfachleute IHK (PDF, 142 KB)
Zudem finden Sie hier die Fallvorgaben sowie den Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil als Empfehlung mit Stand 1. März 2024:
Fallvorgaben seit März 2024 (PDF, 522 KB)
Protokollbogen seit März 2024 (PDF, 90 KB)
Die bundeseinheitlichen Termine für die Sachkundeprüfung gibt es hier: