Finanzanlagenvermittler
Rahmenplan und Termine für die Sachkundeprüfung
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) beziehungsweise § 34h GewO. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen müssen sie dafür auch eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachweisen.
Für den Nachweis der Sachkunde müssen die Gewerbetreibenden – soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen – eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK" / zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken.
Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Eine Übersicht darüber, welche IHKs diese Prüfung abnehmen, bietet die hier abrufbare
Deutschlandkarte der prüfenden IHKs (PDF, 95 KB)
In der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sind zwar die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt; konkrete Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges gibt es jedoch nicht.
Die DIHK hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll.
Der Rahmenplan dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte obliegen den Bildungsträgern.
Sie finden die aktuelle Fassung (Stand Oktober 2023) hier zum Download:
Rahmenplan Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK (PDF, 1 MB)
Zudem finden Sie hier die Fallvorgaben / die Legende sowie den aktualisierten, seit dem 1. März 2024 gültigen Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil als Empfehlung:
Fallvorgaben seit März 2024 (PDF, 427 KB)
Protokollbogen seit März 2024 (PDF, 87 KB)
Die bundeseinheitlichen Termine für die Sachkundeprüfung gibt es hier: