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Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit Investitionszuschüssen den Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Gebäude.

Sie erhalten die Förderung für innovative stationäre Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einer Leistungsaufnahme von mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWel) und maximal P = 5,0 Kilowatt elektrisch (kWel).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie (lange) wird gefördert?

Es handelt sich um einen Zuschuss von bis zu 34.300 Euro.

Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Wo wird gefördert?

bundesweit

Wann wurde das Programm veröffentlicht?

17. Juni 2021

Projektträger /

Web-Link

KfW Bankengruppe

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433) | KfW