Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden
Was wird gefördert? | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit Investitionszuschüssen den Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Gebäude. Sie erhalten die Förderung für innovative stationäre Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einer Leistungsaufnahme von mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWel) und maximal P = 5,0 Kilowatt elektrisch (kWel). |
Wer wird gefördert? | Antragsberechtigt sind Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen |
Wie (lange) wird gefördert? | Es handelt sich um einen Zuschuss von bis zu 34.300 Euro. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. |
Wo wird gefördert? | bundesweit |
Wann wurde das Programm veröffentlicht? | 17. Juni 2021 |
Projektträger / Web-Link | KfW Bankengruppe Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433) | KfW |