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Solarpaket erleichtert Unternehmen den Einstieg in Photovoltaik

Die zentralen Änderungen im Video
Screenshot Solarpaket 1 Video

Im Video wird beispielsweise erklärt, unter welchen Umständen das Erfordernis eines Anlagenzertifikats entfällt

© DIHK

Mit dem neuen Solarpaket I hat die Bundesregierung entscheidende Weichen für die Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik und Bürokratieabbau gestellt. Die wichtigsten Neuregelungen stellt die DIHK in einem Erklärfilm vor.

Von dem Solarpaket I, das als "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" (hier im Bundesgesetzblatt) Mitte Mai 2024 in Kraft getreten ist, profitieren besonders Unternehmen, denn Förderungen werden attraktiver gestaltet und bürokratische Prozesse vereinfacht.

Eine der wichtigsten Änderungen bringt Erleichterungen für größere betriebliche Photovoltaik- (PV-) Anlagen: Unternehmen mit Solaranlagen über 100 Kilowatt Leistung müssen nicht länger zwingend an der Direktvermarktung teilnehmen. Dadurch entfällt der bisherige Verwaltungsaufwand; überschüssiger Strom kann nun direkt und ohne Vermarktungskosten an Netzbetreiber weitergegeben werden. Zwar erhalten die Betriebe hierfür keine Einspeisevergütung, doch unter dem Strich profitieren vor allem Unternehmen mit hohem Eigenverbrauch, da sie an Flexibilität und Wirtschaftlichkeit gewinnen.

Zudem wurden die Einspeisevergütungen für gewerbliche Dachanlagen von 40 bis 750 Kilowatt um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben, was die Investition in Solaranlagen zusätzlich attraktiver macht.

Diese und weitere Veränderungen zeigt der neue Erklärfilm der DIHK zum Solarpaket I auf. Darin sind die zentralen Änderungen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Solarpaketes kompakt zusammengefasst.

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Porträtfoto Niclas Wenz
Dr. Niclas Wenz Referatsleiter für Strommarkt, erneuerbare Energie und nationalen Klimaschutz

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Vanessa Weis Bereich Energie, Umwelt und Industrie