Zwar sieht der im April vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vor, die gebäudebezogene Energie- und Klimapolitik zu entschlacken. Dennoch gilt, dass sich die regulatorischen Vorgaben aus Berlin und Brüssel für die Sanierung bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude, den Neubau sowie den Einsatz erneuerbarer Heiztechnologien tendenziell verschärfen. Die DIHK setzt sich deshalb für Rechtssicherheit und wirtschaftsfreundliche, praxisnahe und technologieoffene Rahmenbedingungen im Gebäudesektor ein.
Das gleichnamige DIHK-Positionspapier identifiziert fünf "Impulse für die Energie- und Klimapolitik im Bereich Gebäude", die helfen sollen, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben:
1. Emissionshandel sorgt für CO2-Reduktion im Gebäudesektor
Das für 2027 vorgesehene zweite Emissionshandelssystem (ETS 2) soll stärkere Anreize für eine Senkung der Emissionen im Gebäudebereich schaffen. Die DIHK bewertet das ETS 2 als "effizientes und marktbasiertes Klimaschutzinstrument, das technologieoffen und flexibel zur Erreichung der EU-Klimaziele führt" und spricht sich dagegen aus, seine Wirksamkeit mit zusätzlichen Instrumenten zu schwächen. Das betrifft die Energiebesteuerung ebenso wie ordnungsrechtliche Vorgaben.
2. Vorgaben in Brüssel und Berlin entschlacken
Die novellierte europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) enthält umfassende Anforderungen zur Sanierung des Gebäudebestands – von Mindesteffizienzstandards und verbindlichen Sanierungspfaden bis hin zu Vorgaben für Ladeinfrastrukturen. Die DIHK plädiert dafür, dass sich die neue Bundesregierung in Brüssel für eine Abschwächung der Vorgaben der EPBD einsetzt.
3. Wärmewende technologieoffen umsetzen
Aus Sicht der DIHK ist eine bezahlbare Wärmeversorgung von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz der Wärmewende in der Wirtschaft. Die Technologieoffenheit darf aus ihrer Sicht deshalb nicht durch zusätzliche ordnungsrechtliche Vorgaben für einzelne Heizungstechnologien eingeschränkt werden.
4. Kommunale Wärmeplanung muss Unternehmen frühzeitig einbinden
Weil die Voraussetzungen für kommunale Wärmeplanung lokal unterschiedlich sind, sollte diese nach Auffassung der DIHK zwischen ländlichen sowie urbanen Gebieten differenzieren und mögliche Synergieeffekte zwischen Wohngebäuden, Gewerbeimmobilien und Industrieanlagen nutzen. Insbesondere sollten Wasserstoffpotenziale systematisch identifiziert und integriert werden. Die DIHK warnt vor übertriebenen Detail- und Informationsanforderungen und plädiert für bundeseinheitliche Regelungen.
5. Kreislaufwirtschaft erleichtern statt mehr Bürokratie aufbauen
Vor dem Hintergrund der erheblichen Emissionen, die auf die Herstellung von Baustoffen entfallen, sieht die DIHK einen guten Ansatzpunkt für die Verringerung des CO2-Ausstoßes in einer besseren Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen – beispielsweise durch bevorzugte Berücksichtigung in der Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Dagegen lehnt die DIHK eine bürokratische Erfassung der grauen Emissionen im Energieausweis von Gebäuden ab.
Sie finden das komplette DIHK-Positionspapier mit den Details hier zum Download:
"Impulse für die Energie- und Klimapolitik im Bereich Gebäude" (PDF, 114 KB)