Bereit zur Transformation – Planungs- und Genehmigungsverfahren zukunftsfähig gestalten
Digitalisierung und Klimawandel stellen die Wirtschaft vor die Herausforderung, ihre Produkte, Verfahren und Anwendungen klimaneutral und intelligent aufzustellen. Dazu müssen große Teile der Infrastruktur, Gebäude oder technische Anlagen in wenigen Jahren neu gebaut, erweitert oder modernisiert werden. So müsste der jährliche Zubau an Windenergieleistung mehr als verfünffacht werden, um den Anteil erneuerbarer Stromerzeugung bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Zu einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfaser müsste der Anteil angeschlossener Unternehmen und Haushalte fast versechsfacht werden.
Die Verfahren zur Planung und Genehmigung dieser Vorhaben erstrecken sich heute jedoch über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte. 20 Jahre dauert derzeit die Umsetzung eines Großprojektes auf der Schiene. Eine Windenergieanlage braucht von der Vorprüfung bis zum Anschluss am Netz durchschnittlich fünf Jahre. In dieser Geschwindigkeit können die ambitionierten Ziele des Klimaschutzes oder der Digitalisierung kaum erreicht werden. Ob Windkraftanlagen, Gewerbe- und Wohnungsbau, Wasserstoffelektrolyseure, Glasfaserleitungen oder 5G-Mobilfunkmasten: Statt mehrerer Jahre müssten die Verfahren auf wenige Monate reduziert werden.
Deshalb ist eine grundlegende Überarbeitung des Bau-, Umwelt- und Verwaltungsverfahrensrechts für alle Wirtschaftsbereiche nötig. Darin sollten Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt durchgeführt werden können. Bund und Länder sollten sich auf gemeinsame technische und organisatorische Maßnahmen verständigen. Das gilt insbesondere bei der Ausstattung der Planungs- und Genehmigungsbehörden, der Einführung durchgängig digitaler Verfahren oder der Flächenbereitstellung.
Eckpunkte für schnellere Verfahren:
Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zahlreiche Gesetzesänderungen angekündigt, für die die Wirtschaft seit Jahren wirbt. Dazu gehören beispielsweise das Zusammenlegen verschiedener Verfahrensstufen und die Stichtagsregelung zur Sach- und Rechtslage. Aber auch Verfahrenserleichterungen im Fachplanungs-, Bau- und Umweltrecht, kürzere Gerichtsverfahren und Verordnungen zur Anwendung umweltgesetzlicher Vorgaben wurden beschlossen. In den vergangenen Legislaturperioden wurden bereits punktuelle Beschleunigungsgesetze umgesetzt. Diese sollte die neue Bundesregierung in einer umfassenden Überarbeitung des Planungs- und Genehmigungsrechts aufnehmen.
Die Beschleunigungsmaßnahmen in der letzten Legislatur konzentrierten sich auf einzelne Infrastrukturträger und Erneuerbare Energien. Um die Wirtschaft insgesamt zukunftsfähig auszurichten, müssen Unternehmen aller Branchen und Größen schneller als bisher neue Vorhaben realisieren oder bestehende Anlagen modernisieren. Das reicht von der Planung großer Infrastrukturvorhaben bis zur einfachen Baugenehmigung. Die Beschleunigungsmaßnahmen sollten deshalb im gesamten Planungs- und Genehmigungsrecht umgesetzt werden.
Die Beschleunigungsgesetze der letzten Jahre zeigen, dass Gesetzesänderungen allein die Verfahrensdauer kaum halbieren können. Die Unternehmen nennen die fehlende personelle und technische Ausstattung in den Planungs- und Genehmigungsbehörden in den DIHK-Umfragen als größtes Hindernis. Deshalb sollten Personalschlüssel und IT-Infrastruktur der Verwaltungen so ausgestaltet werden, dass die Bearbeitung in den vorgesehenen Fristen möglich wird. Um Verfahren effizienter zu gestalten, sollte außerdem die Prüfdichte und der Umfang von Unterlagen reduziert werden. In Abstimmung mit den Vorhabenträgern sollten Behörden optional auf die Kapazitäten privater Planungsbüros zurückgreifen können.
Antragsunterlagen, Gutachten und Pläne sollten für die gesamte Verfahrensdauer von Antragsstellern, beteiligten Behörden und im Klagefall von Gerichten durchgängig digital abgerufen und bearbeitet werden können. So könnten Fachbehörden parallel daran arbeiten. Auch die durchgehend digitale Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte über eine bundesweite Plattform gewährleistet werden. Geschäft- und Betriebsgeheimnissen sollten dabei besonders geschützt werden.
In einem bundesweiten Datenportal sollten Unternehmen ihre Fachdaten einbinden und auf Daten, wie etwa zur Geologie, Infrastruktureinrichtungen oder Umwelt, zugreifen können. So können die Voraussetzungen für geplante Projekte schneller erkannt und doppelte Prüfungen der lokalen Bedingungen vermieden werden. Die Daten sollten auf Basis offener Standards und Schnittstellen frei zugänglich bereitgestellt werden.
Für die schnelle Zulassung von Windenergieanlagen genauso wie für Gewerbeansiedlungen, den Verkehrswege-, Glasfaser- und Mobilfunkaus-, Wohnungs- oder Rohstoffabbau sind verlässliche Planungsgrundlagen notwendig. Deshalb sollten für die Bedarfe der Wirtschaft beispielsweise ein Flächenmonitoring eingeführt sowie umfassende Transparenz über relevante Daten für den Glasfaserausbau zur Verfügung gestellt werden. Planungsagenturen auf Landesebene sollten Unternehmen und Vorhabenträger beim Erschließen von Flächen für Versorgung, Gewerbe und deren Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen unterstützen. Bund und Länder sollten sich auf die regelmäßige Aktualisierung relevanter Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungspläne verständigen.