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Weniger Bürokratie, mehr Freiraum

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Bürokratie ist ein wachsendes Problem, das den Handlungsspielraum von Unternehmen erheblich einschränkt. Komplexe Vorschriften und überbordende Dokumentations- sowie Meldepflichten binden Ressourcen, die in der Wertschöpfung fehlen.

Beispiele:

  • Draghi-Bericht: Im US-Kongress wurden von 2019 bis 2024 rund 3.500 Gesetze erlassen und rund 2.000 Resolutionen verabschiedet. Im gleichen Zeitraum hat die EU 13.000 Gesetze erlassen. 
  • Green Deal: Allein aus dem Energiebereich des Green Deal der EU sollen noch mehr als 60 Rechtsakte in deutsche Gesetze gegossen werden – die meisten davon entfalten belastende Wirkung in hiesigen Unternehmen. 
  • Kosten: Der Nationale Normenkontrollrat schätzt die jährlichen Bürokratiekosten allein in der Wirtschaft auf 67 Milliarden Euro. Er fordert zu Recht, dass Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten in vier Jahren um 25 Prozent gesenkt werden sollten.
  • Kern-Herausforderung: Bislang kommt immer neue Bürokratie hinzu – das konterkariert die Anstrengungen zum Abbau.

DIHK-Vorschläge:

  • Konsequenter Bürokratieabbau: Die Politik sollte den mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eingeschlagenen Weg fortsetzen und die vielen bisher noch nicht umgesetzten Vorschläge der Wirtschaft aufgreifen. Am besten schon konkret im Herbst 2025 in einem nächsten Bürokratieabbaugesetz. Darin umsetzen sollte man verpflichtenden Praxis-Checks aller Ministerien.
  • Bürokratiebremse: "One-in-one-out"-Regelung reformieren und auch bei der EU-Gesetzgebung anwenden. Laut Bundesjustizministerium gehen mehr als die Hälfte der Bürokratielasten auf eine EU-Gesetzgebung zurück. 
  • Streichen, Streichen, Streichen: Bei Koalitionsverhandlungen muss jede Arbeitsgruppe mit Wirtschaftsbezug auch eine Liste vorlegen, die mindestens ein Drittel der aktuell geltenden Belastungsregeln einfach ersatzlos abschafft. 

Warum es wichtig ist: 

Weniger Bürokratie reduziert direkte und indirekte Kosten für die Unternehmen und erhöht damit die Effizienz der eingesetzten Ressourcen. Das sind wesentliche Voraussetzungen für ein attraktives Investitionsklima und für die Investitionsfähigkeit der Unternehmen.