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Wirtschaft positioniert sich zum Steuerfortentwicklungsgesetz

Gesetz zielt auf Umsetzung von Maßnahmen der Wachstumsinitiative
Steuerfortentwicklungsgesetz

© David Gyung / iStock / Getty Images Plus

Die DIHK hat am 2. Oktober 2024 zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Stellungnahme an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) abgegeben.

In der Stellungnahme betonen die Verbände, dass die Maßnahmen im SteFeG, mit denen der steuerliche Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung aus Juli 2024 umgesetzt werden soll, richtig sind und möglichst zügig umgesetzt werden sollten. Schnellere Abschreibungen oder eine höhere Forschungszulage seien wichtig, um die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft zu verbessern, damit die aktuelle dramatische Wachstumsschwäche überwunden werden könne, so die Autoren.

Sehr deutlich formulieren sie gegenüber den Bundestagsabgeordneten im Finanzausschuss das Unverständnis der Unternehmen, dass nunmehr im zweiten Anlauf die Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen eingeführt werden soll. Hohe, zusätzliche Bürokratiekosten wären die Folge und die Maßnahme stünde im diametralen Gegensatz zu den Bemühungen der Politik, Bürokratie abbauen zu wollen. 

Die Wirtschaft unterstützt den geplanten Wegfall der Steuerklassen III und V bei der Lohnsteuer sowie die vorgesehene Abmilderung der Effekte der kalten Progression durch eine Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs. 

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen sieht die Wirtschaft allerdings nur als einen ersten Schritt hin zu mehr steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit. Sechzehn Jahre nach der letzten großen Unternehmensteuerreform ist es an der Zeit, in Deutschland erneut eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung anzugehen. Deshalb haben die Verbände weiteren Änderungsbedarf im Steuerrecht adressiert und sich dabei von den Ergebnissen der beiden vom Bundesministerium der Finanzen beauftragten Expertenkommissionen "Bürgernahe Einkommensteuer" und "Vereinfachte Unternehmensteuer" leiten lassen.

Sie finden die gemeinsame Stellungnahme hier zum Download:

Spitzenverbände zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (PDF, 214 KB)

Kontakt

Porträtfoto Jens Gewinnus
Jens Gewinnus Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer