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Forschungstransfer erleichtern

Es werden bessere Bedingungen für den erfolgreichen Transfer von Forschungsergebnissen in die industrielle Anwendung in Deutschland und Europa benötigt, um wettbewerbsfähige Produkte hierzulande zu entwickeln und herzustellen.

Für eine größere Wirtschaftsleistung und mehr Wettbewerbsfähigkeit hierzulande muss es dem Wissenschafts- und Innovationssystem als Ganzes gelingen, Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung schneller und besser in die industrielle Anwendung zu bringen. Der erfolgreiche Wissens- und Technologietransfer kann über verschiedene Transferpfade zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gelingen: durch Auftragsforschung, Ausgründungen, Lizenzierung, Normung und Standardisierung, Transfer über Köpfe, Infrastrukturdienstleistung und Wissenschaftskommunikation. Eine differenzierte Betrachtung von Transferaktivitäten und deren Förderung, wie zum Beispiel im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF), ist dringend notwendig, um die Potenziale der unterschiedlichen Pfade optimal auszuschöpfen. 

Insgesamt sollte die Fördersystematik übergreifend stärker auf Transfer ausgerichtet werden, zum Beispiel im Rahmen eines umfassenden "Transferfreiheitsgesetzes". Dieses Gesetz sollte den Wissens- und Technologietransfer zwischen den verschiedenen Akteuren vereinfachen und befördern, wovon unser Innovationsstandort profitiert. Dazu gehört etwa die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Wissens- und Technologietransfer und die damit einhergehende Anpassung des Gemeinnützigkeitsrechts, um beispielsweise Kooperationsvorhaben zwischen Forschungsinstituten und Unternehmen durch mehr Rechtssicherheit zu vereinfachen (vergleiche eine Anpassung des gemeinnützigkeitsrechtlichen Begünstigungsverbots an die beihilferechtlichen De-minimis-Regeln). Dies hilft, den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft unter anderem über Auftragsforschung oder Ausgründungen zu erleichtern. Zudem sollte ein Transferfreiheitsgesetz verschiedene rechtliche Anpassungen umfassen, unter anderem beim Vergabe- und Förderrecht, damit wissenschaftliche Kooperationsvorhaben in Innovationsökosystemen vereinfacht werden (beispielsweise durch die Ermöglichung der gegenseitigen Beauftragungen ohne Ausschreibungen oder durch die Vereinfachung der Weiterleitung von Zuwendungen et cetera).

Darüber hinaus ist eine stärkere personelle Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im gesamten europäischen Forschungsraum unerlässlich. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Unternehmen, zum Wissens- und Technologietransfer und zu einem neuen Rollenverständnis von Forschenden. Um den Wechsel zwischen Wirtschaft und Wissenschaft konkret zu erleichtern und damit auch flexible Karrieren zu ermöglichen, sind arbeitsrechtliche Möglichkeiten stärker zu fördern und nutzen. Dazu gehören zum Beispiel befristete Sabbaticals von Fach- und Führungskräften aus der Wirtschaft in der Wissenschaft, eine stärkere Gewichtung der vorhandenen Industrieerfahrung bei Berufungsprozessen und ein geringerer Fokus auf rein wissenschaftliche Kriterien wie die Anzahl von internationalen Publikationen sowie die Möglichkeit neuartige Durchlässigkeitsmodelle auszuprobieren, wie zum Beispiel Tandemprofessuren. Notwendig ist auch eine generelle Stärkung des Praxisbezugs an Hochschulen, etwa durch praxisnahe Abschlussarbeiten und Promotionen. So zeigt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderte IGF, dass Projektbeteiligte häufig in die Industrie wechseln und somit ein Transfer über Köpfe stattfindet.

Auch der Transfer durch Normung und Standardisierung sollte stärker in den Blick genommen und entsprechend gefördert werden, um die deutsche Wettbewerbsfähigkeit zu forcieren. Dieser Transferpfad hat entscheidend zur Entwicklung Deutschlands zum Exportweltmeister beigetragen, aber inzwischen stagnieren die Normungsaktivitäten in Wissenschaft und Wirtschaft bzw. gehen sogar zurück. Ein Normungs- und Standardisierungs-Engagement bedeutet allerdings erhebliche langfristige Aufwände. Eine dezidierte Förderung der Akteure in europäischen und internationalen Normungsgremien sollte endlich ermöglicht werden.