Die Forschungs- und Innovationsförderung sollte effizienter und unbürokratischer gestaltet werden und mit einer richtig justierten Verbundforschung ausgestattet sein, um mehr Anreize für Innovationen hierzulande zu schaffen.
Förderung entbürokratisieren
Die Bürokratielogik in öffentlichen Förderprogrammen sollte überprüft werden, um unternehmerisches Handeln zu ermöglichen. Dazu gehören etwa eine digitale und medienbruchfreie Antragstellung für alle Förderprogramme, kein Jahresscheibenzwang, kein Stichtagsprinzip und das Ermöglichen von agilen Entscheidungen in Förderprojekten ohne Änderungsbescheide. Statt mehrere Monate auf den Förderbescheid zu warten, sollte es für die Unternehmen grundsätzlich möglich sein, nach der Eingangsbestätigung des Förderantrags durch den Projektträger auf eigenes Risiko die Projekte zu beginnen.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn setzt allerdings voraus, dass Fördermittel in der Folge rasch bewilligt und bei Bedarf auch in kürzeren Abständen ausbezahlt werden. Insgesamt sollte ein besseres Zusammenspiel der Förderinstrumente ermöglicht und die Förderverfahren an die Anforderungen von agilen und verkürzten FuE-Prozessen angepasst werden. Dazu gehören auch beschleunigte Ausschreibungen und kurzfristig bewilligbare bzw. abrufbare Fördermöglichkeiten, vor allem für Transfermaßnahmen.
Förderprogramme sollten zudem themenoffener und flexibler gestaltet werden, weil so innovationsrelevante Themen, die in Ausschreibungen nicht vorherzusehen sind, besser aufgegriffen werden können. Das jetzige Fördersystem ist in seiner Themenfestlegung nicht ausreichend in der Lage, der schnellen und unvorhergesehen Dynamik im internationalen Forschungs- und Entwicklungswettbewerb Rechnung zu tragen.
Auch die EU-Forschungsförderung sollte flexibler gestaltet werden, da der Zeitraum zwischen der Identifizierung eines Forschungsbedarfs und dem Projektstart zu lang ist. Es muss möglich sein, aufkommende Ideen und Prioritäten auch kurzfristig zu fördern. Dazu bedarf es einer ausgewogenen Mischung aus themenoffenen Programmen und Förderinstrumenten mit hoher Anpassungsfähigkeit. Gleichzeitig darf eine erhöhte Flexibilität in der FuE-Förderung nicht dazu führen, dass Mittel in nicht FuE-relevante Politikfelder abfließen und dadurch die wissenschaftlichen und technologischen Ambitionen Europas und Deutschland untergraben werden.
Das kommende europäische Forschungsrahmenprogramm (FP10) muss mit einem eigenständigen und ausreichenden Budget ausgestattet werden, um die europäische Innovationsfähigkeit langfristig zu sichern. Dabei sollte die europäische Forschungsförderung die gesamte Innovationspipeline berücksichtigen und insbesondere die Zusammenarbeit mit industriellen Partnern in europäischen Verbundprojekten stärken, um die kurz- und mittelfristige Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und die Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie zu verbessern. Diese grenzüberschreitenden Verbundprojekte schaffen einen entscheidenden Mehrwert für das europäische Innovationsökosystem, der durch nationale Programme nicht abgedeckt wird.
Die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften ist unerlässlich, um vor allem die für den Standort Europa essenzielle Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gezielt voranzutreiben. Die kollaborative angewandte Forschung muss daher in FP10 strukturell (entsprechend der Verankerung in Säule 2) und budgetär gestärkt werden. Dem Transfer in die industrielle Anwendung sollte zukünftig mehr Bedeutung gegeben werden – etwa durch die bessere Berücksichtigung industrieller Innovation in Pfeiler 3 des Rahmenprogramms und dem European Innovation Council (EIC).