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Breiten Instrumentenmix sichern

Um insbesondere die Bedürfnisse des Mittelstandes in den Vordergrund zu rücken und die Bedeutung der anwendungsorientierten Forschung hervorzuheben, ist ein breiter Instrumentenmix zu sichern. Dem Transferpfad der Auftragsforschung sollte zudem mehr Beachtung geschenkt werden.

Der industrielle Mittelstand sollte durch eine breitenwirksame Förderung besser gestärkt werden. Im Rahmen der Auftragsforschung gelingt es wissenschaftliche Erkenntnisse schnell und anwendungsnah zu entwickeln, um somit wichtige Marktbedarfe zu adressieren. Im Zuge dessen wird auch die direkte Zusammenarbeit zwischen angewandten Forschungseinrichtungen und Unternehmen gestärkt und der mögliche Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen der Forschungseinrichtungen für Unternehmen vereinfacht.

Darüber hinaus tragen funktionsfähige Innovations- und Wertschöpfungsnetzwerke aus Industrie und Wissenschaft wesentlich zur Zukunftsfähigkeit des Mittelstands bei. Hier hilft zum Beispiel eine Stärkung und Optimierung des Modells der IGF und des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand (ZIM). 

Innerhalb einer Unternehmenssteuerreform mit deutlichen Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen sollte für hiesige Betriebe auch die Forschungszulage verbessert und bürokratieärmer ausgestaltet werden. Hier kommt es darauf an, dauerhaft planbare Bedingungen zu schaffen, auf die sich die Unternehmen verlassen können. Konkret sollte die Zulage entdeckelt und der Fördersatz für alle Unternehmen auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben werden. 

Eine Ausweitung der Anrechnung von Kosten für die Auftragsforschung würde besonders kleinen und mittleren Unternehmen ohne stetige eigene FuE helfen. Zudem würde deren Zugang zu Forschungseinrichtungen erleichtert werden. Sachkosten sollten über das bislang sehr schmale Band hinaus gefördert werden, zum Beispiel auch Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Dies könnte ohne großen bürokratischen Aufwand dadurch erfolgen, dass für Sachkosten ein pauschaler Zuschlag auf die zu fördernden Personalaufwendungen ohne Einzelnachweis gewährt wird.