Verwaltungsmodernisierung
DIHK unterbreitet HandlungsempfehlungenFünf Punkte zum Erfolg
Schnelle und unbürokratische Planungs- und Genehmigungsverfahren sind die Grundlage dafür, dass Unternehmen handlungsfähig bleiben. Doch noch immer ziehen sich Verwaltungsverfahren bei Zulassungsstellen, Straßenverkehrs- oder Baubehörden oft über Jahre oder Jahrzehnte. Unternehmerinnen und Unternehmer berichten von ihrer täglichen Last mit der schwerfälligen Verwaltung. Die DIHK hat Empfehlungen zusammengetragen, wie Bund, Länder und Kommunen Abhilfe schaffen können.
Ohne eine moderne und leistungsfähige Verwaltung stockt die Wirtschaft, haken die Wertschöpfungsketten. Doch trotz vieler Bemühungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind zu wenige der notwendigen Erfolge sichtbar. Das OZG etwa hat Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Doch das muss als gescheitert betrachtet werden. Wie die Unternehmen in Deutschland feststellten, ging die Umsetzung nicht schnell genug voran.
Die umfassende Digitalisierung der Verwaltung muss von der Politik viel stärker als Wegbereiter für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen begriffen und dementsprechend die Rahmenbedingungen gestaltet werden.
Empfehlungen der DIHK:
Erfolgreiche Unternehmen hinterfragen ihr Geschäftsmodell. Sie setzen sich Ziele, wie ihr Unternehmen in zehn bis fünfzehn Jahren aussehen soll und was sie heute dafür tun müssen.
Genauso sollten auch die Verwaltungen ein solches mittelfristiges Zielbild entwickeln und sich fragen: Wie muss die Verwaltung aufgestellt sein, um den Bedürfnissen der Anwender gerecht zu werden? Welche Aufgaben, Meilensteine und Fristen gibt es, und wie kann man sie nachvollziehbar erfüllen?
Viele Dinge wären heute besser und zudem digital realisierbar, wenn die Homogenität größer wäre. Die Digitalisierung stellt Prinzipien der föderalen Aufgabenteilung infrage. Notwendig sind deshalb eine effizientere Zusammenarbeit der föderalen Ebenen und das richtige Maß an zentralen Vorgaben und Standards.
Aufbauend auf das oben beschriebene gemeinsame Zielbild sollte ein Gesamt-Governance-Prozess entworfen werden, der deutlich einfacher und klarer ist als der Status quo, den das "Wimmelbild" des Nationalen Normenkontrollrates zeigt.
Verwaltungen brauchen Rechtsgrundlagen. Doch das Verwaltungsrecht aus dem 20. Jahrhundert ist nicht fit für das 21. Jahrhundert. Beispielsweise werden digitale Prozesse häufig noch durch das sogenannte Schriftformerfordernis ausgebremst: Unterlagen gelten nur dann als rechtssicher, wenn sie handschriftlich unterzeichnet sind. In der digitalen Welt gibt es zwar rechtssichere Lösungen. Sie sind aber nicht zugelassen, weil die entsprechenden Vorschriften nicht angepasst wurden.
Oftmals besteht sogar von vornherein gar kein wirklicher Grund für ein Schriftformerfordernis – dann gehört es in den zugrunde liegenden Gesetzen abgeschafft.
Die Bundesregierung hat sich zumindest für neue Gesetze einen sogenannten Digitalcheck vorgenommen. Insgesamt gehören aber nicht nur neue, sondern auch bestehende gesetzliche Grundlegen auf den digitalen Prüfstand. Auch sie müssen so geändert werden, dass die Digitalisierung der Verwaltung überhaupt sinnvoll stattfinden kann.
Unternehmen haben in den letzten Jahrzehnten ihre IT-Infrastruktur weitestgehend ausgetauscht. Sie realisieren jetzt aufbauend auf "State of the Art" Softwareentwicklung und Betrieb Geschäftsmodelle, die vorher nicht möglich waren.
Ebenso muss die Verwaltung eine zukunftsfeste IT-Architektur aufsetzen. Dazu gehören Cloud-basierte Ende-zu-Ende-Plattformen und moderne Register. Zudem benötigen Behörden technische Standards – etwa für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Verwaltungen, aber auch der Verwaltungen untereinander.
Auch Basiskomponenten wie ein bundesweit einheitliches Unternehmenskonto für die Identifizierung und Authentifizierung von Unternehmen beziehungsweise Unternehmensvertretern würden ein schnelles und effizientes Verwaltungshandeln unterstützen.
Für Unternehmen ist ein zentrales Thema, wie Daten für die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen und als Basis für Innovationen genutzt werden können. Auch die Verwaltung sollte die vielerorts vorhandenen Datenschätze digital verfügbar machen und nutzen. Denn das würde eine effizientere Aufgabenerfüllung und bessere Services für Bürger und Unternehmen ermöglichen.
Schließlich wird in den kommenden zehn Jahren ein Drittel der Mitarbeitenden aus der öffentlichen Verwaltung ausscheiden. Die Digitalisierung der Daten gewährleistet ein vorausschauendes und gutes Verwaltungshandeln – übrigens auch in Extremsituationen.
Ein weiterer Aspekt ist die Nutzung offener Standards und Schnittstellen: Sie ermöglichen, dass die Privatwirtschaft anwenderorientierte Verwaltungsservices mitentwickelt. Häufig weiß schließlich der Kunde selbst am besten, was er braucht.
Das komplette Positionspapier gibt es hier zum Download:
DHIK-Vorstandsbeschluss Verwaltungsmodernisierung (PDF, 126 KB)
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