Dateninstitut
Worum geht es?
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, ein Dateninstitut in Deutschland aufzubauen. Es soll sich um eine öffentliche und unabhängige Einrichtung handeln, die sich mit der Umsetzung von datenpolitischen Maßnahmen beschäftigt. Konkret wird im Koalitionsvertrag vorgeschlagen, dass das neue Institut "Datenverfügbarkeit und -standardisierungen vorantreiben und Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren" soll. Und auch die Digitalstrategie der Bundesregierung gibt als Ziel aus, die Datenverfügbarkeit mithilfe eines Dateninstituts "praxisnah und bedarfsorientiert" zu erhöhen. Als zentrale Anlaufstelle im Datenökosystem soll die Einrichtung diese Aufgaben in einer beratenden und vernetzenden Rolle wahrnehmen.
Wie können Unternehmen profitieren?
Für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft spielen die gemeinsame Nutzung und der Austausch von Daten eine entscheidende Rolle. Über eine höhere Datenverfügbarkeit können Innovationen und neue Geschäftsmodelle umgesetzt werden. Viele Unternehmen stoßen beim Austausch von Daten jedoch auf technische Hürden, beispielsweise, weil Schnittstellen oder Standards fehlen.
Ein Dateninstitut könnte dabei helfen, einheitliche Datenstandards zu verbreiten und eine einheitliche Funktionsweise von Schnittstellen sicherzustellen. Darüber hinaus könnte es eine wichtige Rolle bei der Etablierung von Datentreuhändermodellen spielen, in denen "neutrale Datenvermittler" aktiv werden. Auch das Potenzial von Daten, die von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden, könnte ein Dateninstitut heben. Oftmals sind öffentliche Daten für die Unternehmen nicht ohne Weiteres verarbeitbar, weil sie auf unterschiedlichen Datenträgern, in vielfältigen, nicht interoperablen Registern und in unterschiedlichen Formaten vorliegen.
Ein Beispiel
Eine Fahrrad-Sharing-App möchte ihren Nutzer anbieten, optimale Routen zu berechnen und dabei die Zeitersparnis im Vergleich zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs angeben. Dafür benötigen die Betreiber der App womöglich Daten von (mindestens) zwei verschiedenen Verkehrsbetrieben: zum einen von der Deutschen Bahn und zum anderen von dem kommunalen Verkehrsbetrieb. Wenn beide Unternehmen die Daten in unterschiedlichen Formaten bereitstellen, erhöht sich der Aufwand für die App-Betreiber. Ein Dateninstitut könnte hier ansetzen und die Verbreitung von standardisierten Daten-Formaten voranbringen.