Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt nach Angaben des 29. Subventionsberichtes der Bundesregierung von verausgabten 37,9 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf veranschlagte 67,1 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Subventionen legen bis 2024 kräftig zu
Ursache sind vor allem Corona-Krise, Energiepreise und Förderung der TransformationAlle zwei Jahre legt die Bundesregierung den Bericht über die Finanzhilfen des Bundeshaushalts und die Steuervergünstigungen vor. Der aktuelle Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2021 bis 2024.
Die Subventionsberichterstattung der Bundesregierung hat vor allem die Aufgabe, dem Deutschen Bundestag notwendige Informationen für Haushaltsentscheidungen bereitzustellen und zugleich auch den Bundesrat entsprechend zu informieren. Der Berichtsgegenstand des Subventionsberichts ist durch das Stabilitätsgesetz festgelegt und umfasst Leistungen beziehungsweise Vergünstigungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige. Unter Finanzhilfen werden Geldleistungen des Bundes verstanden, die privaten Unternehmen und Wirtschaftszweigen zugutekommen. Steuervergünstigungen sind spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen, die für die öffentlichen Haushalte zu Mindereinnahmen führen.
Subventionsentwicklung des Bundes im Berichtszeitraum 2021 bis 2024
Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt von 37,9 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 67,1 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Erhöhung um rund 29 Milliarden Euro beruht dabei ausschließlich auf dem Anstieg der Finanzhilfen um rund 30 Milliarden Euro von verausgabten 18,4 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf veranschlagte 48,7 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Bei der Entwicklung des Subventionsvolumens ist zu berücksichtigen, dass über Finanzhilfen für abgeschlossene Haushaltsjahre auf Basis von tatsächlichen Ausgaben (Ist-Zahlen) und für laufende und geplante Haushaltsjahre auf Basis der Haushaltsvoranschläge (Soll-Zahlen) berichtet wird. Die veranschlagten Haushaltsmittel sind in den vergangenen Jahren in großen Teilen nur unvollständig abgerufen worden. Der Anstieg der Finanzhilfen im Berichtszeitraum wird aufgrund der Diskrepanz zwischen Soll und Ist daher regelmäßig überzeichnet.
Im Fokus der Klimaschutz
Der Anstieg der Finanzhilfen beruht vor allem auf Mehrausgaben für den Klimaschutz. Im Jahr 2023 weisen 83 der 138 Finanzhilfen mit einem veranschlagten Finanzvolumen von insgesamt 39 Milliarden Euro einen positiven Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen auf. So wurden zum Beispiel die Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich, die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen und die Mittel zur Dekarbonisierung der Industrie erheblich erhöht. Ebenso stiegen die Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur und zum Ausbau von Gigabitnetzen sowie die Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus. Darüber hinaus wurden Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse, „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI), wie die deutsch-französischen-Projekte IPCEI Wasserstoff und die Maßnahme IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien, erstmalig veranschlagt. Insgesamt wurden 25 Finanzhilfen neu eingeführt.
Steuervergünstigungen leicht rückläufig
Die auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen sinken von 19,5 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 18,4 Milliarden Euro im Jahr 2024. Dazu tragen insbesondere zurückgehende Steuervergünstigungen beim ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit 945 Millionen Euro und bei der pauschalen Gewinnermittlung bei Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr anhand der Schiffstonnage (sogenannte Tonnagebesteuerung) mit knapp 1,9 Milliarden Euro bei. Demgegenüber führen die steuerliche Förderung der Forschung und Entwicklung durch Einführung einer Forschungszulage mit 534 Millionen Euro sowie die erhöhte Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung mit 440 Millionen Euro zu höheren Steuermindereinnahmen. Beim ermäßigten Steuersatz für kulturelle und unterhaltende Leistungen und dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen steigen die Mindereinnahmen um 554 Millionen Euro beziehungsweise um 280 Millionen Euro.
Unternehmensbezogene Subventionen zur Überwindung der Energiekrise
Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die Energiepreise für viele Unternehmen sprunghaft angestiegen. Um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Preisschocks für Unternehmen zu begrenzen, hat die Bundesregierung im Laufe des Jahres 2022 unternehmensbezogene Maßnahmen zur Überwindung der Energiekrise beschlossen. Sie beliefen sich insgesamt auf 3,2 Milliarden Euro im Jahr 2022. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass im Jahr 2023 insgesamt circa 20,3 Milliarden Euro für unternehmensbezogene Krisenhilfen ausgezahlt werden. Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sowie die Härtefallregelungen werden aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert. Dieser wird nun zum 31.12.2023 geschlossen.
Entwicklung der Subventionen des Bundes in einzelnen Bereichen
Die gewerbliche Wirtschaft ist der Wirtschaftszweig mit dem höchsten Subventionsvolumen. Die Subventionen steigen in diesem Bereich von 15,9 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf voraussichtlich 26,9 Milliarden Euro im Jahr 2024. Maßgeblich hierfür ist der erhebliche Anstieg der Finanzhilfen im Bereich der rationellen Energieverwendung und der erneuerbaren Energien. Im Jahr 2024 wird der Anteil der Subventionen des Bundes, welcher der gewerblichen Wirtschaft zugutekommt, voraussichtlich bei 40,1 Prozent liegen.
Die Subventionen für das Wohnungswesen steigen im Berichtszeitraum deutlich von 5,4 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf voraussichtlich 22,3 Milliarden Euro im Jahr 2024. Maßgeblich hierfür ist eine erhebliche Aufstockung der Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich auf 18,8 Milliarden Euro im Jahr 2024. Außerdem steigen die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau. Das Wohnungswesen ist mit einem Anteil von rund 33,2 Prozent am Gesamtvolumen der zweitgrößte Subventionsbereich.
Die Subventionen im Verkehrsbereich steigen im Berichtszeitraum von knapp 8,3 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf veranschlagte 9,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Zum Anstieg der Verkehrssubventionen tragen vor allem die Erhöhung der Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur bei, außerdem die Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben, sowie die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge.
Die übrigen Steuervergünstigungen steigen im Berichtszeitraum von 5,1 Milliarden Euro auf 5,7 Milliarden Euro. Die Positionen mit den größten Volumina in diesem Bereich bleiben die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für kulturelle und unterhaltende Leistungen, die Steuerbefreiung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen.
Relative Entwicklung der Subventionen
Das Subventionsvolumen in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag seit 2002 in einer Bandbreite von 0,7 bis 1,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Für die Jahre 2023 und 2024 wird das Subventionsvolumen in Relation zum BIP demgegenüber auf Basis der veranschlagten Ausgaben und geschätzten Steuervergünstigungen auf 1,6 Prozent steigen. Der Aufwuchs des Subventionsvolumens ergibt sich allein aus dem Anstieg der Finanzhilfen.