Welche sonstigen Kosten kommen auf mich zu?
Neben den aus Grundbeitrag und Umlage bestehenden Beiträgen kann die IHK für die Tätigkeiten, die einem einzelnen Mitglied direkt zugute kommen, bei diesem dafür Gebühren oder Entgelte erheben. Die Höhe der Beiträge wird jährlich in der Haushaltssatzung publik gemacht; die Höhe der Gebühren wird einmalig in der Gebührenordnung durch die Vollversammlung festgelegt und nach Genehmigung durch den Landeswirtschaftsminister in der IHK-Zeitschrift als dem Bekanntmachungsorgan der IHK veröffentlicht.
In den meisten IHKs sind diese Satzungen zusätzlich im Internet einsehbar. Für privatrechtliche Leistungen (wie zum Beispiel Seminare, Broschüren) kann die IHK ein Entgelt festlegen, dessen Höhe ebenfalls regelmäßig im Internet ausgewiesen ist, im Zweifel aber bei der IHK bereits im Vorfeld erfragt werden kann. Während die Beiträge grundsätzlich von allen Mitgliedern zu erbringen sind, werden die Gebühren und Entgelte nur bei der Inanspruchnahme der konkreten Leistungen der IHK fällig.