Unternehmen oder Erfinder, die verhindern möchten, dass ihnen bei der Nutzung ihrer Leistungen oder Produkte jemand unrechtmäßig zuvorkommt, sollten prüfen, ob dagegen ein gewerbliches Schutzrecht, also ein Patent-, Gebrauchsmuster- beziehungsweise Marken- und Designrechtsschutz helfen kann. Doch wie geht das? Die IHK-Organisation hilft.
IHK-Organisation hilft beim gewerblichen Rechtsschutz
Vom Anmeldeverfahren bis zur VerkehrsdurchsetzungDie Aufgaben der IHKs
So kann die Industrie- und Handelskammer Fragen zu den Wirkungsweisen und Voraussetzungen für den Erwerb gewerblicher Schutzrechte beantworten. Die regional zuständige IHK übernimmt Einzelanfragen etwa zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Designrechten.
Außerdem bieten die IHKs in Zusammenarbeit mit den örtlichen Patentanwälten Erfinderberatungen an. Fachleute informieren dort erfolgreiche "Tüftler" über die Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und die Nutzungsrechte aus den gewerblichen Schutzrechten.
Unter www.ihk.de können Sie recherchieren, welche IHK für Sie zuständig ist und und auch gleich einen Ansprechpartner finden. Die Kammern halten zudem allgemeine Informationen zu den gewerblichen Schutzrechten vor, etwa die Checkliste zur Produkt- und Markenpirateriebekämpfung als praktische Hilfe für die Unternehmen.
In das Eintragungsverfahren von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) DPMA ist die IHK häufig dann unmittelbar eingebunden, wenn die Eintragung der Marke von ihrer Verkehrsdurchsetzung abhängig ist. Sie ermittelt dann auf Anforderung des Amtes unter Koordination des DIHK, ob die Marke in den sogenannten beteiligten Verkehrskreisen – das sind Wettbewerber, Zulieferer und Abnehmer – bekannt ist.
Die Aufgaben der DIHK
Neben diesen Aktivitäten rund um Patent-, Gebrauchsmuster- beziehungsweise Marken- und Designrechtsschutz sowie Urheberrecht koordiniert die DIHK im Eintragungsverfahren von Marken beim DPMA Umfragen zur Verkehrsdurchsetzung: Auf Anforderung des DPMA ermittelt er über die Industrie- und Handelskammern für den Anmelder, ob sich die Marke in den sogenannten beteiligten Verkehrskreisen – das sind die Wettbewerber, Zulieferer und Abnehmer – durchgesetzt hat.