
Arzneimittel aus dem Supermarktregal – das geht nur, wenn geschultes Personal anwesend ist
© Getty Images / Tashi-Delek / E+
Grundsätzlich dürfen Arzneimittel ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Allerdings erlaubt das Arzneimittelgesetz Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel ist aber eine Sachkundeprüfung erforderlich.