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Versicherungsvermittler

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Hängeregister mit einem Reiter "Versicherung"

Kein Gut wie jedes andere: Der Versicherungsvertrieb erforderten Expertise

© Ralf Geithe / iStock / Getty Images Plus

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts am 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und -berater in der Regel eine Erlaubnis.

Erlaubniserteilung

Hierfür müssen sie vor der IHK ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen – siehe auch Sachkundeprüfung  "Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK

Zuständigkeiten

Für die Erlaubniserteilung, Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis sind in allen Bundesländern die IHKs zuständig. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren haben die meisten Länder in der unmittelbaren Staatsverwaltung belassen.

Eine Übersicht über die Zuständigkeiten finden Sie hier:

Länderzuständigkeiten nach § 34d GewO (PDF, 53 KB)

Das Online-Register

Gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und -berater sind seit Mai 2007 verpflichtet, sich in einem Online-Register verzeichnen lassen. Dieses Register ist bei der DIHK eingerichtet (gemeinsame Registerstelle) und wird von den IHKs geführt.

Der öffentliche Teil des Registers erlaubt unter den Adressen www.vermittlerregister.org beziehungsweise www.vermittlerregister.info freie Einsicht in die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers und eine Überprüfung seiner Zulassung. Das Register soll so für Transparenz sorgen und den Verbraucherschutz stärken.

Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrierte Versicherungsunternehmen können die für sie tätigen gebundenen Versicherungsvermittler direkt in das Versicherungsvermittlerregister (VVR) eintragen.

Um das hierfür erforderliche Login bei der DIHK anzufordern, nutzen Sie bitte das folgende, editierbare Antragsformular:

Antrag für Login (PDF, 67 KB)

Versicherungsunternehmen, die der BaFin oder einer Landesaufsicht unterstehen, können einen Lesezugriff zu der sogenannten Löschliste des VVR beantragen (§ 11 Abs. 3 GewO). Der Antrag ist nur von Versicherungsunternehmen zu stellen, die nicht ohnehin an der zentralen elektronischen Datenübermittlung teilnehmen.

Um das erforderliche Login für den Lesezugriff auf die Löschliste bei der DIHK anzufordern, nutzen Sie bitte das folgende Antragsformular:

Antrag auf Zugang zur Löschliste (PDF, 55 KB)

Statistik

Wieviele Versicherungsvermittler aktuell im Register eingetragen sind, erfahren Sie unter "Statistiken Vermittlerverzeichnisse".

Streitschlichtung

Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wurde die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ("ADR-Richtlinie") der EU umgesetzt. Dies wirkt sich auch auf die Informationspflichten von Versicherungsvermittlern aus.

Zu den Erstinformationspflichten für Versicherungsvermittler und -berater zählt der Hinweis auf eine Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten angerufen werden kann, etwa der Versicherungsombudsmann oder der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Kreis der anerkannten Schlichtungsstellen hat sich mittlerweile erweitert. Das Bundesamt für Justiz führt hierzu auf seiner Website www.bundesjustizamt.de nun eine Liste. Die DIHK empfiehlt, diesen Link (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Verbraucherstreitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstellen/Uebersicht_node.html) in die Erstinformation mit aufzunehmen.

Gruppenversicherungsverträge

Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden über Gruppenversicherungsverträge unkomplizierten Versicherungsschutz ermöglichen möchten, müssen einiges beachten. Denn nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Herbst 2022 ist es denkbar, dass Anbieter oder sogar Versicherte als Versicherungsvermittler beziehungsweise Versicherungsvermittlerinnen tätig werden – mit weitreichenden Konsequenzen. Gemeinsam mit den IHKs und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die DIHK einen Leitfaden zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils auf den Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen erarbeitet, der bei der Abgrenzung hilft:

Aufsichtsmitteilung zum Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungsverträgen (PDF, 154 KB)

Kontakt

Porträtfoto Mona Moraht
Dr. Mona Moraht Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)