Aufsicht über Finanzanlagen-Vermittler bei IHKs gut aufgehoben
Rund 38.000 Finanzanlagen-Vermittler arbeiten für bestmögliche Renditen ihrer Kundschaft. Die Aufsicht über diese Fachleute realisieren in weiten Teilen die IHKs.
Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig. Versicherungsvermittler werden in einem von den IHKs geführten Register verzeichnet. Was müssen sie beachten?
Mit dem Digital Operational Resilience Act (Dora) bringt die EU neue Verpflichtungen für das Management von Cyberrisiken in der ITK-Branche und im Finanzsektor auf den Weg.
Für die Beratung zu und Vermittlung von Finanzanlagen müssen Finanzanlagenvermittler seit dem 1. Januar 2013 über eine gewerberechtliche Erlaubnis verfügen. Zudem ist ein Eintragung in das Vermittlerregister für Finanzanlagen-Vermittler erforderlich. Mehr darüber.
Am 21. März 2016 ist das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" in Kraft getreten. Seitdem gelten für Vermittler von Immobiliardarlehen neue Berufsregeln. Hier informieren wir Sie über Details.
Wer im Sinne von § 34f GewO gegen ein Honorar des Anlegers gewerblich zu Finanzanlageprodukten beraten möchte, benötigt hierfür seit dem 1. August 2014 eine gewerberechtliche Erlaubnis. Mehr darüber erfahren Sie hier.