Den Industrie- und Handelskammern ist durch den Gesetzgeber aufgegeben, für Anstand und Sitte des "ehrbaren Kaufmanns" zu wirken (§ 1 Abs. 1 IHKG). Dieser antiquiert wirkende Begriff hat immer noch eine hohe Relevanz für deutsche Unternehmen. Die Regeln des "ehrbaren Kaufmanns" haben heute moderne Ausformungen angenommen. Sie weiter zu stärken und mit Leben zu füllen, hat die DIHK sich zur Aufgabe gemacht.
Ehrbarer Kaufmann
Dieser "ehrbare Kaufmann" war jahrhundertelang die einzige Garantie eines geordneten Handels gegenüber der "Räuberei" – insbesondere im internationalen Bereich. Heute ist das Konzept des "ehrbaren Kaufmanns" demgegenüber weitgehend in Vergessenheit geraten.
Die Instrumente, die das IHK-Gesetz den Industrie- und Handelskammern zur Ausfüllung ihres Auftrages zur Verfügung stellt, sind kaum effektiv. Insbesondere gibt es außerhalb der freien Berufe keine Rügemöglichkeiten durch Kammern und auch keine Berufs- oder Ehrengerichtsbarkeit. Der Begriff des "ehrbaren Kaufmanns" wird zunehmend durch Soft-Law-Anglizismen wie "Compliance", "Good Governance", "Fair Play" und "Corporate Social Responsibility (CSR)" verdrängt.
Herausforderung:
Der "ehrbare Kaufmann" ist seit jeher ein Leitbild der verfassten Unternehmerschaft, was sich beispielsweise in Hamburg in der engen Verbindung zwischen Handelskammer und der "Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns" manifestiert. In den Medien wird dagegen gerade in letzter Zeit eher ein negatives Unternehmerbild verbreitet. Die Notwendigkeit eines Bewusstseinswandels wird zwar erkannt, aber klare Konzepte dafür gibt es nicht – was sich nicht zuletzt auch an einer Verwendung der genannten englischen Begriffe zeigt, die nur dunkel vermuten lassen, was hinter ihnen stecken könnte. Die Herausforderung besteht darin, in der Unternehmerschaft das Rechtsbewusstsein und die Verantwortung, die sich aus der gesellschaftlichen Stellung des Unternehmers ergibt, zu stärken. Der "ehrbare Kaufmann" ist dabei zugleich Anspruch und Ziel.
Position der DIHK:
Der "ehrbare Kaufmann" ist ein Konzept, das nicht in leer laufenden Gesetzen und in diffusen Sonntagsreden abgehandelt werden darf. Es gilt, den "ehrbaren Kaufmann" wieder mit Leben zu füllen. Die DIHK engagiert sich diesbezüglich gegen unlauteren Wettbewerb und gegen Produkt- und Markenpiraterie, setzt sich für eine Verhinderung und Bekämpfung der Korruption ein und unterstützt kaufmännische Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit. Die DIHK unterstützt grundsätzlich alle Bestrebungen, deren Ziel es ist, den "ehrbaren Kaufmann" zu fördern.
Kritisch sind allerdings solche Aktivitäten zu betrachten, bei denen der "ehrbare Kaufmann" oder die "Corporate Social Responsibilty (CSR)" lediglich Deckmantel für ein privates Gewinnstreben sind. Ebenfalls kritisch sind Bestrebungen des Gesetzgebers, gesetzliche Vorgaben für Verhaltensweisen zu machen, durch die sich Unternehmer im Wettbewerb durch freiwilliges besonderes soziales Engagement, Engagement für die Umwelt oder Ähnliches hervorheben wollen. Der Gesetzgeber soll zwar Handlungen, die dem Bild des "ehrbaren Kaufmanns" nicht entsprechen, durch Normen und deren strikte Anwendung verhindern. Er soll aber nicht gesetzlich vorschreiben, was einen "ehrbaren Kaufmann" positiv auszeichnet. Dies soll freiwillig bleiben.