Wahl des Schiedsgerichts
Die Wahl von Schiedsinstitution, Schiedsrichtern und Schiedsort ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit und verdient deshalb größte Sorgfalt. Reputation der Institution, fachliche Spezialisierung und Kosten sind wichtige Kriterien.
Aus Kostengründen empfiehlt sich oft ein Einzelschiedsrichter – es sei denn, Streitwert oder Komplexität des Verfahrens sind besonders hoch. Dann sollte ein mehrköpfiges - in der Regel dreiköpfiges - Schiedsrichtergremium gewählt werden.
Wichtig ist, die Qualifikation der Schiedsrichter im Vorfeld genau festzulegen, um zu einem für die beteiligten Parteien akzeptablen und gerechten Schiedsspruch zu gelangen. So kann es etwa angezeigt sein, einen Schiedsrichter auszuwählen, der einer bestimmten Berufsgruppe angehört, in einer bestimmten Branche tätig ist oder speziell bei internationalen Problemkreisen die erforderlichen Sprach- und interkulturellen Kompetenzen mitbringt.