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Kosten des Schiedsverfahrens

Die Kosten eines Schiedsverfahrens setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Diese können je nach Art des Verfahrens, der gewählten Schiedsinstitution und der beteiligten Parteien variieren. Die Hauptkostenkomponenten sind in der Regel:

  1. Gebühren der Schiedsrichter: Dies sind die Honorare, die den Schiedsrichtern für ihre Arbeit gezahlt werden. 
  2. Verfahrenskosten: Dazu gehören die Gebühren für die Verwaltung des Verfahrens, die oft von der Schiedsinstitution festgelegt werden. Diese Kosten können auch die Gebühren für die Einreichung der Klage, die Verwaltung des Verfahren und andere administrative Kosten umfassen.
  3. Anwaltskosten: Die Parteien müssen in der Regel ihre eigenen Anwaltskosten tragen. Diese können je nach Komplexität des Falls, dem Arbeitsaufwand und den vereinbarten Honorarsätzen variieren.
  4. Kosten für Sachverständige und Gutachter: In vielen Fällen benötigen die Parteien Sachverständige oder Gutachter, um technische oder spezialisierte Fragen zu klären. 

Die voraussichtlichen Kosten eines SGH-Schiedsverfahrens können Sie mit dem Kostenrechner des SGH ermitteln.