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Arten von Schiedsgerichten

Zu unterscheiden sind zwei Arten von Schiedsgerichten:

  • Die sogenannten institutionellen Schiedsgerichte sind mit einer Institution verbunden, häufig einer Industrie- und Handelskammer oder einem Unternehmensverband. Einen hohen Bekanntheitsgrad haben auch die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und die German Maritime Arbitration Association (GMAA). Die Institutionen stellen eine Verfahrens- und meistens auch eine Kostenordnung bereit. Zudem unterstützen sie die Parteien bei der Einleitung und während des gesamten Schiedsverfahrens.
  • Dagegen findet ein "ad-hoc"-Schiedsverfahren ohne die Unterstützung einer Institution statt. Die Parteien mit ihren Anwälten und die Schiedsrichter führen das Verfahren in Eigenregie.