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Arten von Schiedsgerichten

Zu unterscheiden sind zwei Arten von Schiedsgerichten:

  • Die sogenannten institutionellen Schiedsgerichte sind mit einer Institution verbunden, häufig einer Industrie- und Handelskammer oder einem Unternehmensverband. Die Institutionen stellen eine Verfahrens- und meistens auch eine Kostenordnung bereit. Zudem unterstützen sie die Parteien bei der Einleitung und während des gesamten Schiedsverfahrens. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer bietet durch den eigens gegründeten Schiedsgerichtshof nunmehr auch eine Anlaufstelle für die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren an. Weitere Informationen zum Angebot des SGH sowie zum SGH-Schiedsverfahren finden Sie auf der Website des SGH.
  • Dagegen findet ein "ad-hoc"-Schiedsverfahren ohne die Unterstützung einer Institution statt. Die Parteien sowie deren Anwälte und die Schiedsrichter führen das Verfahren in Eigenregie. Auch hierbei bestimmen die Parteien die Regeln für das vom Schiedsgericht anzuwendende Verfahren selbst und können beispielweise die Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der DIHK wählen.