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Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme soll früher steigen

Gründe für Entlastung entfallen
Ng Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

© Elena Popova / Moment / Getty Images

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Mehrwertsteuer für die Lieferung von Gas und Fernwärme schon zum 1. Januar 2024 wieder von 7 auf 19 Prozent steigen. Die Absenkung endet damit drei Monate früher als zunächst vorgesehen. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen werden nicht belastet. Die Versorger werden die Änderung sehr kurzfristig umsetzen müssen.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hatte die Energiepreise in ungeahnte Höhen steigen lassen. Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass die Preise zuletzt schneller gesunken seien als erwartet, der Energiemarkt habe sich beruhigt. Nachdem sich das Preisniveau deutlich gesenkt hat, bestehe nun kein Grund mehr für eine Entlastung der Endkunden durch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Gleichzeitig mit dem früheren Auslaufen der Steuersenkung wurde eine Verlängerung der Energiepreisbremsen vom Kabinett beschlossen. Ein unerwarteter Preisanstieg würde damit abgefedert.

Gesetzgeber muss entscheiden

Der Mehrwertsteuersatz soll mit dem Wachstumschancengesetz wieder angehoben werden. Es obliegt nun dem Gesetzgeber über die Änderung zu entscheiden. Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich am 17. November 2023 das Wachstumschancengesetz beschließen. Die Zustimmung des Bundesrates ist für den 15. Dezember 2023 vorgesehen. Den Versorgern bleibt dann nur sehr wenig Zeit, die geplanten Änderungen in ihre Systeme einzupflegen.

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Portraitfoto Brigitte Neugebauer
RA Brigitte Neugebauer Referatsleiterin Umsatzsteuer, Verfassungsrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)